Stockers Selbstbeschädigung

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ANALYSE. Vom Fall Mahrer über die Wehrpflicht-Volksbefragung bis zur Causa Wöginger: Der Kanzler tut sich ein ums andere Mal nichts Gutes.

ÖVP-Chef, Bundeskanzler Christian Stocker hat im vergangenen Herbst keine Notwendigkeit dafür gesehen, dass sich Harald Mahrer als Präsident der Wirtschaftskammer Österreich zurückzieht. Daher ließ er Parteisekretär Nico Marchetti ausrücken, um ihm öffentlich den Rücken zu stärken, was wiederum den mächtigsten Landeshauptleuten in den eigenen Reihen zu viel war; Johanna Mikl-Leitner und Thomas Stelzer forderten daher öffentlich Mahrers Abgang.

Signal: Stocker hat nichts zu sagen. Ein bisschen Gespür und er hätte sich das erspart. Es ist jedoch Teil seines Problems. Ohne jede Not schwächt er sich immer wieder selbst. Dass das „2:1:0-Ziel“, das er ausgegeben hat, verfehlt werden könnte, mag höhere Gewalt sein. Infolge des Nahostkrieges könnte es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten und einer spürbaren Teuerung insgesamt kommen; also weniger als 1 Prozent Wachstum und mehr als 2 Prozent Inflation. Andererseits: In grundsätzlich sehr unsicheren Zeiten ist es riskant, Ziele zu definieren, auf deren Erreichung man nur begrenzt Einfluss hat.

Es hat Stocker auch niemand gezwungen, eine Volksbefragung zur Wehrpflicht anzukündigen, durch diesen Alleingang die Koalition zu belasten und es auf eine Art Wahlkampf hinauslaufen zu lassen, der eher nur Kickl nützt. Wobei mehr denn je fraglich ist, ob es überhaupt dazu kommen wird. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) mag sich jetzt schon nicht mehr klar dazu äußern.

Eine Nichtdurchführung wäre das geringere Übel für Stocker als eine Durchführung. Ein Schaden wäre jedoch angerichtet: Er hätte das Volk eingeladen, mitzureden und müsste erst schlüssig erklären, warum er es dann doch wieder auslädt. Auch das wäre aufgelegt für Kickl und Co.: „Schaut her liebe Leute, so wenig ist ihm eure Meinung wert.“

Mehr und mehr als Fehler stellt sich für den Kanzler auch heraus, an ÖVP-Klubobmann August Wöginger festzuhalten. Der Fehler ist ein politischer, wie alles in diesem Zusammenhang hier nicht rechtlich, sondern politisch gemeint ist: Postenschacher ist eine Form von Korruption. Dafür sollte es null Toleranz geben. Kann man es nicht als bloßen Bürgerdienst abtun, einem Parteifreund einen Gefallen erwiesen zu haben und seine Bewerbungsunterlagen für eine Finanzamtsleistung an die richtige Stelle weitergeleitet zu haben. Das ist nebenbei eine Verhöhnung von Bürgerinnen und Bürgern, die im Alltag in einer Sache wirklich nicht mehr ein und aus wissen und sich daher an einen Politiker wenden.

Vor Gericht hat Wöginger nun erklärt, er habe vom damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, keinesfalls verlangt, dass der Parteifreund den Posten erhalten soll. Er habe ihn nur um Prüfung dieses Sprechtaganliegens gebeten. Rechtlich prüfen habe er dieses nicht können. Aus Zeitgründen und auch aufgrund mangelnder juristischer Ausbildung. Dabei, so die Botschaft, habe er sich ganz auf Schmid verlassen.

Dadurch wird alles nur noch schlimmer: Darf sich jetzt jede Bürgerin, jeder Bürger ohne Jusstudium darauf hinausreden, dass er oder sie sich der Rechtsfolgen in einem x-beliebigen Zusammenhang nicht bewusst gewesen sei, ja sie gar nicht kennen könne? Wohl kaum. Abgesehen davon: Der Klubobmann ist eine Autorität; zumindest im Einflussbereich seiner Partei, der im Falle der ÖVP riesig ist. Wenn er hier also ein Anliegen weiterreicht, muss er nicht bitte sagen. Er kann davon ausgehen, dass es umgesetzt wird.

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