Wer Postenschacher zulässt

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ANALYSE. Stiftungsräte, die sich bei der Bestellung eines neuen ORF-Chefs, einer neuen ORF-Chefin nicht glaubwürdig der Politik widersetzen, riskieren, ihre Pflicht zu verletzen und sind fehl am Platz.

ORF-Stiftungsrat Thomas Prantner ist als solcher zurückgetreten. Der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ), durch dessen Land er das ursprünglich geworden war, findet, das sich das „auch andere Stiftungsräte am Küniglberg“ zum Beispiel nehmen sollten.

Das ist nicht ganz falsch, aber eher ein Ablenkungsversuch: Prantner ist gegangen, nachdem er in Folge von Recherchen von „Standard“ und „Dunkelkammer“ massiv unter Druck geraten war; es ging um Vorwürfe des Sexismus sowie des Machtmissbrauchs zugunsten der FPÖ, der er nahesteht (mehr dazu hier).

Zum Teil also um andere Dinge als bei einigen weiteren Stiftungsräten, denen man einen Rücktritt nahelegen könnte. Peter Westenthaler zum Beispiel, der als solcher sehr offen freiheitliche Politik macht. Oder der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer (SPÖ-nahe) und dessen Stellvertreter Gregor Schütze (ÖVP-nahe), die quasi die rote und die schwarze Fraktion leiten, die verniedlichend als „Freundeskreise“ bezeichnet werden.

Und die dabei sind, sich zum Teil von etwas zu machen, was dabei ist, die nächste Postenschacher-Affäre zu werden: Es geht um das informelle sogenannte „Vorschlagsrecht“ von ÖVP-Chef Bundeskanzler Christian Stocker für eine neue ORF-Generaldirektorin oder einen neuen Generaldirektor. Die Suche läuft – und gerade die, die letzten Endes entscheidend sind, treten dem Ganzen nicht entgegen. Gemeint sind Lederer und Schütze mit all jenen Freundinnen und Freunden von ihnen, die genauso wenig ein Problem damit zu haben scheinen wie sie.

Es ist zutiefst Österreichisch: Kraft Realverfassung entscheidet die Politik. Es gilt als offenes Geheimnis, dass das Vorschlagsrecht aufgrund einer geheimen Absprache von ÖVP und SPÖ Stocker zukommt. Einzig SPÖ-Chef, Vizekanzler Andreas Babler hat bisher dementiert, dass es eine solche Absprache gebe. Bisher scheint jedoch alles nach Absprache zu laufen.

Zumal Österreich aber noch immer ein Rechtsstaat ist, gilt keine Realverfassung, sondern die „richtige“ Verfassung, gelten darüber hinaus Gesetze wie das ORF-Gesetz. Darin steht: Der Stiftungsrat bestellt die Generaldirektorin, den Generaldirektor. Wichtig dabei: Das ist ein Recht, mit dem Pflichten einhergehen.

Die Mitgliedschaft im Stiftungsrat ist keine Statthalterfunktion für eine Parteichef oder einen Landeshauptmann. Gemäß ORF-Gesetz ist damit dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie mit der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft verbunden. Hans Peter Lehofer hat in seinem Blog einmal geschrieben, wer die Mitgliedschaft im Stiftungsrat annehme, gebe dadurch zu erkennen, dass er sich – in der Sprache des § 1299 ABGB – „den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue“. Sprich: Er muss wissen, worum es im Unternehmen geht. Wer erst als Stiftungsratsmitglied bemerke, dass ihm diese Kenntnisse fehlen, wäre daher „gut beraten, rasch die Funktion niederzulegen“, so Lehofer.

Damit wird dies unterstrichen: Stiftungsräte tragen persönlich Verantwortung für den ORF. Das können sie jedoch nur tun, wenn sie selbst zum Beispiel nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen bei der Bestellung eines neuen Generaldirektors, einer neuen Generaldirektorin. Und nicht, wenn sie irgendeine Kandidatin oder einen Kandidaten des Kanzlers durchwinken. Dann ist es ihnen unmöglich, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, die in der großen Krise, in der der ORF steckt, mehr denn je gefragt wäre. Dann begehen sie eine Pflichtverletzung.

Ja, allein schon, dass sie Berichten über ein informelles Vorschlagsrecht des Kanzlers nicht glaubwürdig entgegentreten, ist eine Grenzüberschreitung: Es nährt Zweifel, dass sie ihren Job ernst nehmen.

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