ZAHLEN ZUM TAG. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist der Anteil der Betroffenen fünfeinhalb Mal größer als bei österreichischen.
Für Armut gibt es einen relativen und einen absoluten Begriff: Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung steht in erster Linie für Einkommensverhältnisse und Lebensbedingungen, die gemessen am Median der Bevölkerung sehr schlecht sind. Damit kann nur eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe einhergehen.
Daneben gibt es auch einen absoluten Begriff: Sind mindestens fünf von 13 Kriterien erfüllt, spricht man von materieller und sozialer Benachteiligung, sind es mindestens sieben, von erheblicher Benachteiligung. Zu den Kriterien zählen die Unmöglichkeit, zum Beispiel unerwartete Ausgaben in Höhe von 1570 aus eigenen Mitteln zu tätigen, einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren, Miete oder Kredite pünktlich zu bezahlen, die Wohnung angemessen warm zu halten, abgenützte Möbel zu ersetzen etc.
Alles in allem waren laut Statistik Austria im vergangenen Jahr insgesamt neun Prozent der Menschen hierzulande „einfach“ oder erheblich materiell und sozial benachteiligt. Dabei gibt es allerdings einen riesigen Unterschied nach Staatsangehörigkeit: Bei Österreicherinnen und Österreichern handelte es sich um insgesamt sechs Prozent – bei Bürgerinnen und Bürgern von EFTA- oder anderen EU-Staaten hingegen um zwölf und bei sogenannten Drittstaatsangehörigen gar um 33 Prozent, also zwei bzw. fünfeinhalb Mal mehr.
