ANALYSE. Das Erkenntnis zur Bundespräsidenten-Wahl mag weltfremd sein. Auch die jüngste Judikatur ist Holzinger und Co. jedoch zum Verhängnis geworden: Sie konnten nicht mehr anders – und werden das künftig noch viel weniger tun können.
KOMMENTAR. In Österreich werden bei Wahlen außerordentlich hohe Standards vorausgesetzt. Dass Behörden und Parteienvertretern diesen nicht genügen, ist die Kehrseite.
ANALYSE. Es macht die Sache nicht besser, muss aber betont werden: Freiheitliche haben Missstände bei Stimmenauszählungen jahrelang mitgetragen.
ANALYSE. Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof hat bereits gezeigt: Auch die Rolle der Wiener Herrengasse ist aufklärungsbedürftig. Die von Parteienvertretern ist überhaupt beschämend.
KOLUMNE VON LIBERO. Bei der Durchführung der Präsidentschaftswahl wurde vor allem in den Bezirksbehörden geschlampt. Die politische Verantwortung für das systematische Versagen liegt bei den Landeshauptleuten.
BERICHT. Zumindest in der Vergangenheit haben die Freiheitlichen ihre Leute eingehend geschult und davor gewarnt, Niederschriften ohne weiteres zu unterfertigen.
ANALYSE. Die Bundeswahlbehörde argumentiert grundvernünftig gegen eine Wiederholung. Formalfragen sind in Österreich aber nicht egal. Das macht den Ausgang des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof denn auch so spannend.
Gastkommentar von Johannes Huber auf VIENNA.AT. Die Verstöße bei der Bundespräsidenten-Wahl müssen Folgen haben. Eine Wiederholung würde nach dem, was bisher vorliegt, jedoch viel zu weit gehen.
BERICHT. Wer seinen Unmut über eine Amtshandlung äußert, soll künftig bestraft werden können – und zwar ausdrücklich auch dann, wenn keine Behinderung ebendieser vorliegt.
BERICHT. Rechnungshof ortet in geplanter Novelle eine Lockerung des Korruptionsstrafrechts.