ANALYSE. Die Verlängerung des Wehrdienstes mit 1. Jänner 2027 geht sich nicht mehr aus. Es ist bezeichnend für den Umgang mit Fragen der Sicherheit.
Am 20. Jänner hat die von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) eingesetzte Expertenkommission einen Bericht zur Verlängerung des Wehrdienstes vorgelegt. Empfehlung: Mit Jahresbeginn 2027 solle der Wehrdienst auf acht plus zwei Monate sowie der Zivildienst auf zwölf Monate verlängert werden. Heute ist klar: Das geht sich nicht mehr aus.
Kein Wunder: Zunächst hat sich nicht einmal Tanner dafür ausgesprochen, die Empfehlung der Experten umzusetzen. Dann hat sich Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) für eine Volksbefragung ausgesprochen, ohne zu erklären, worum es dabei genau gehen sollte.
Erst im Laufe des Frühjahres begannen sie sich für insgesamt zehn Monate Wehr- und zwölf Monate Zivildienst zu erwärmen. Da spielten aber Sozialdemokraten nicht mit, die am liebsten nur verpflichtende Milizübungen einführen würden, sowie Neos, denen es wichtig ist, zugleich auch größere Fragen wie die Sicherheits- und Verteidigungsstrategie zu erklären; die Überarbeitung einer solchen ist seit gut einem halben Jahr überfällig.
Wobei: Wozu braucht man eine solche überhaupt noch? Es ist eine zynische Fragestellung: Durchs Budget werden bereits wesentliche Fakten geschaffen. Laut Regierungsprogramm wäre es zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit notwendig, bis 2032 auf Verteidigungsausgaben von zwei Prozent des BIP zu kommen. Davon entfernt man sich jedoch immer weiter. Laut aktuellen Landesverteidigungsbericht fehlen bis 2031 insgesamt 12,6 Milliarden Euro auf den Zielpfad dorthin. Die Eurofighter-Nachbeschafft ist fraglich. Die „Krone“ findet das nachvollziehbar: Wenn man bei Pensionen spare, müsse man das auch hier tun.
Tatsächlich? Es ist unmöglich, zu sagen, dass genau zwei Prozent Verteidigungsausgaben oder acht plus zwei Monate Wehrdienstzeit sein müssen. Es gibt lediglich plausible Erklärungen, dass zunächst weniger als acht Monate nicht ausreichen für die Ausbildung. Das Problem ist jedoch, dass man nicht weiß, worauf Österreich sicherheits- und verteidigungspolitisch hinauswill. Ob es ernsthaft europäisch agieren möchte oder glaubt, sich weitgehend allein helfen zu müssen. Oder ob man das alles verdrängt. Im Moment spricht vieles für letzteres.
Eine öffentliche Auseinandersetzung mit Bedrohungen und möglichen Antworten darauf wäre wichtig. Sie könnte zunächst größere Teile der Bevölkerung für Problemlagen sensibilisieren und in weiterer Folge die Bereitschaft stärken, Konsequenzen mitzutragen; ob es eine uneingeschränkte Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in der EU sei oder eine bestimmte Verlängerung des Wehrdienstes.
Auch wenn sich eine solche erst später und nicht mit 1. Jänner 2027 ausgeht, wie es laut Expertenkommission angebracht wäre. Dass es dafür zu spät ist, lässt sich aus §24 Absatz 1 des Wehrgesetzes ableiten. Darin heißt es: „Der Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst darf nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach erstmaliger Feststellung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen zum Wehrdienst erlassen werden.“
Das bedeutet: Wer heute oder in den nächsten Tagen für Tauglich befunden wird, entscheidet sich unter anderem möglicherweise aufgrund der unterschiedlichen bestehenden Dauer von Wehr- und Zivildienst für das eine oder das andere. Seinen Dienst antreten wird er frühestens Anfang Jänner. Dass bis dahin die Dauer von Wehr- und Zivildienst für ihn und seinesgleichen verlängert werden kann, ist äußerst unwahrscheinlich. Es würde verfassungsrechtlich kaum halten. Stichwort Vertrauensschutz.