Neutralitätsgeschwurbel

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ANALYSE. Nationalratspräsident Rosenkranz wirft Meinl-Reisinger „und auch sehr vielen anderen“ vor, die Neutralität zu untergraben. Kein Wunder, dass die ÖVP von ihrer Volksbefragungsidee abrückt.

Als Staatsbürger denke er sich seinen Teil, als Nationalratspräsident stehe es ihm nicht zu, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) etwas vorzuschreiben, sagt Walter Rosenkranz (FPÖ) in einem Interview mit der Gratiszeitung „Heute“, befragt nach „der bereits vierten Ukraine-Reisen“ von ihr. Offenbar spricht er in weiterer Folge also nur als Staatsbürger: „Es ist nicht nur Beate Meinl-Reisinger mit ihrer Partei, sondern es sind auch sehr viele andere, die die Neutralität zum Nachteil Österreichs untergraben.“

Er würde es ganz anders anlegen und jegliche Hilfe für die Ukraine einstellen: Die Österreicher hätten ein großes Herz für Notleidende auf der Welt. „Aber was Hilfszahlungen an ein Land betrifft, in dem nach wie vor Kriegszustand herrscht und man nicht weiß, wo das Geld wirklich hinfließt, da habe ich durchaus meine Bedenken.“

Fakt ist: Um eine Neutralitätsverletzung handelt es sich nicht bei der Hilfe. Und wenn Rosenkranz der Überzeugung ist, dass sich Meinl-Reisinger durch irgendetwas anderes einer solchen Verletzung schuldig macht, dann könnte, ja müsste er zu einer Ministeranklage schreiten.

Er tut es nicht. Erstens, weil es keinen Anlass dafür gibt. Meinl-Reisinger agiert im Sinne des Regierungsprogramms, das wiederum in Sinne von alledem ist, was in der Verfassung relevant ist für die Neutralität. Also das entsprechende Bundesverfassungsgesetz sowie Verfassungsartikel 23f, der dieses materiell-partiell derogiert bzw. verdrängt oder außer Kraft setzt; nämlich dahingehend, dass sich Österreich schier uneingeschränkt an der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen kann. Darüber täuscht Rosenkranz hinweg.

Zweitens wird er nicht konkret, weil er sich mit Neutralitätsgeschwurbel begnügen möchte. Wie es auch Herbert Kickl und andere Freiheitliche tun. Inhalt, kurz gefasst: Österreich ist eine Festung, die sich aus allem raushält, was außerhalb ihrer Mauern passiert.

Das Traurige ist, dass das die Grundlage für das Märchen von einer Insel der Seligen bildet, das in erheblichen Teilen der Bevölkerung ankommt. Nicht nur weil es einer menschlichen Sehnsucht entspricht, sondern auch, weil es am Bewusstsein dafür hapert, was die Neutralität heute ist. Es traut sich ja kaum jemand reden darüber.

Daher bekommt man in der ÖVP ganz offensichtlich auch kalte Füße. Stichwort Volksbefragung zum Wehrdienst. Rosenkranz bekräftige im „Heute“-Interview, dass man da gleich auch die Neutralität zum Thema machen könnte. Mit welchem Zweck? „Es wäre gut, wenn alle, die sagen, dass die Neutralität überholt wäre, von der österreichischen Bevölkerung ein klares Signal bekommen.“

Es soll also die Frage gestellt werden, ob die Neutralität weiterhin im Sinne des erwähnten Neutralitätsgesetzes und des Verfassungsartikels gelten soll, der eben die Mitwirkung an der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ermöglicht oder ob es ein Zurück zur Neutralität geben soll, wie sie vor dem EU-Beitritt gegolten hat. Was Richtung Austritt aus der Europäischen Union gehen würde und daher entlarvend ist.

Da vergeht der ÖVP eben die Lust an einer Volksbefragung. Seit sich ihr Chef, Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) vor eineinhalb Monaten dafür ausgesprochen hat, ist zwar nichts konkreter geworden diesbezüglich. Auffallend ist jedoch, dass sich Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) zunächst nur für verpflichtende Milizübungen, nicht aber für eine Verlängerung ausgesprochen hat. Und dass sie jetzt in einem „Standard“-Interview nicht dementierte, für acht plus zwei Monte (sprich Verlängerung plus verpflichtende Übungen) zu sein, sondern antwortete:

„Das Expertenpapier der Wehrpflichtkommission sagt klar: Für unsere Sicherheit brauchen wir angesichts der modernen Waffensysteme in Beschaffung und der Tatsache, dass die Soldaten auch üben müssen, um einsatzfähig zu sein, eine Verlängerung des Wehrdiensts plus anschließende Übungen. Damit ist aber auch eine Verlängerung des Zivildiensts auf mindestens zwölf Monate nötig. Dafür braucht es eine Verfassungsmehrheit und dafür werbe ich.“

Von einer Volksbefragung ist in dem ganzen Interview keine Rede.

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