ANALYSE. Im Nachklang zur Causa Wöginger: In einem Land, in dem Regierungs- und Parteiarbeit ungeniert vermischt wird, sollte man sich über nichts wundern.
Es geht hier nicht nur um die ÖVP. Sondern zum Beispiel auch um die SPÖ: Es ist normal, dass sie Sitzungen des Parteipräsidiums im Parlament abhält, obwohl es dabei eben um die Partei geht. Oder dass Michael Ludwig Christian Kern und Daniel Fellner im Wiener Rathaus empfängt, wie er das im Februar getan hat. Und zwar nicht als Bürgermeister, sondern als SPÖ-Wien-Chef: Fellner hatte ihm einen Antrittsbesuch als neuer Landesparteivorsitzender von Kärnten abgestattet und bei der Gelegenheit Kern als möglichen Kandidaten für den Bundesparteivorsitz mitgebracht. Ergebnis: Kern ging als Doch-nicht-Kandidat. Aber das ist eine andere Geschichte.
Die ÖVP hat nach dem Rücktritt von Karl Nehammer Anfang Jänner 2025 einen Parteivorstand durchgeführt. Eh klar. Bloß: Sie tat es nicht in ihrer Zentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse 7, sondern im Bundeskanzleramt. Ergebnis: Christian Stocker wurde zum designierten Parteiobmann gekürt und gleich auch gebeten, als Regierungschef einzuspringen.
Man kann jetzt sagen: Wo ist das Problem? Das Problem ist, dass derlei für eine ungenierte Vermischung von Partei-, Parlaments- und Regierungsarbeit steht. Und dafür, dass das Verständnis dafür unterentwickelt, dass hier eine Trennung zumindest dem Anschein nach gepflegt werden sollte, um den unterschiedlichen Aufgaben und Pflichten nach außen hin glaubwürdig entsprechen zu können und auch selbst nicht ganz darauf zu vergessen.
Beziehungsweise sich, vielleicht gar nichts dabei denkend, zum Hauptakteur in einer Affäre zu machen, wie es August Wöginger getan hat: Er hat als Parteipolitiker den Wunsch eines Parteifreundes, der auch Bürgermeister war, an einen Parteifreund im Finanzministerium weitergeleitet, einen öffentlichen Posten zu erhalten, was dann auch geschehen ist.
Hätte Wöginger das alles nicht tun dürfen? Zum Problem gehört, dass Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst durch stark parteipolitisch geprägte Auswahlkommissionen zu häufig genau so erfolgen: parteipolitische motiviert. Obwohl genau das nicht passieren dürfte: Hier geht es nicht um Postenbesetzungen in einer Partei, sondern im Staat, die denn auch (bestmöglich) im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger zu erfolgen haben, also jedenfalls objektiv etwa.
Davon bleiben wir jedoch weit entfernt. Anlässlich der Präsentation des neuen ÖVP-Klubobmannes Ernst Gödl meinte Stocker, es werde auch in Zukunft so sein, dass sich Menschen mit ihren Sorgen und Nöten an die Politik wenden. Er glaube jedoch, dass jetzt alle Politiker ausreichend und stark mobilisiert seien, darauf zu achten, „dass, wenn man Sorgen, Nöte entgegennimmt, damit so umgegangen wird, dass es rechtskonform ist“.
Das klingt erfreulich, es gibt jedoch einen Haken dabei: Der erwähnte Parteifreund von Wöginger hat sich nicht mit einer Sorge oder Not an diesen gewendet, sondern mit dem Wunsch, befördert zu werden. Zweitens: Wöginger ist (wie Stocker) bis heute der Überzeugung, dass er dabei rechtskonform vorgegangen sei. Da hapert es also an sehr Grundsätzlichem.
Aber was soll man sich erwarten in einem Land, in dem das Problembewusstsein unterentwickelt ist, weil es selbstverständlich ist, dass der Staat für Parteiinteressen missbraucht werden darf. Ja, darf: Vor einem Jahr etwa haben ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne durch einen Gesetzesbeschluss auf parlamentarischer Ebene dafür gesorgt, dass von allen Steuerzahlern finanzierte Social-Media-Auftritte von Regierungsmitgliedern in Bund und Ländern auch parteipolitisch bespielt werden dürfen. Was bis dahin zurecht als illegale Parteienfinanzierung gegolten hatte. Immerhin: Der Neos-Abgeordnete Veit Dengler hat es als das bezeichnet, was es war: ein „Sündenfall“.