Mit Wöginger untergehen

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ANALYSE. Die ÖVP unter Führung von Bundeskanzler Christian Stocker reagiert auf die Causa, als wäre ihr ihr eigenes Schicksal egal.

Es ging Schlag auf Schlag: Erst wurde ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Landesgericht Linz nicht rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 43.200 Euro verurteilt, weil er sich 2017 parteipolitisch motiviert beim damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, dafür eingesetzt hatte, dass ein Parteikollege Leiter eines Finanzamtes wird, dann trat er als ÖVP-Klubobmann zurück.

Ist die Sache jetzt erledigt? Nein, und zwar nicht nur, weil es wohl in eine weitere Instanz gehen wird, sondern auch, weil die ÖVP unter Führung von Bundeskanzler Christian Stocker noch nicht genug hat von allem Unheil, das sie sich in der Sache schon eingehandelt hat.

Wo soll man anfangen? „Ohne Gust geht’s nicht“, hat der Kanzler parteiintern lange behauptet. Gemeint hat er: Wöginger muss Klubobmann bleiben. Koste es, was es wolle. Ergebnis: Stocker, dem ohnehin niemand zutraut, die ÖVP zu einem passablen Wahlergebnis zu führen, hat sich auch selbst beschädigt.

Auf parlamentarischer Ebene ist die Darstellung, dass Wöginger alternativlos sei, in den eigenen Reihen als Unverschämtheit aufgenommen worden. Nicht wenige Abgeordnete fühlten sich ermuntert, potenzielle Nachfolgekandidaten zu suchen und damit zu beweisen, dass es sehr wohl geht ohne Gust. (Zum Zug kommen soll jetzt der Steirer Ernst Gödl.)

Abgesehen davon: Wenn Stocker so getan hat, als sei er von Wöginger abhängig, heißt das, dass er jetzt nach dessen Rücktritt als Klubobmann ganz schön geschwächt ist. Ob er sich dessen bewusst ist?

Es gibt jedoch Wichtigeres: Durch die Causa Wöginger ist die ÖVP nicht etwa zu einem Anti-Postenschacher-, sondern zu einem Postenschacher-Verharmlosungskurs übergegangen. Auch dafür ist Stocker verantwortlich: Er sorgte sogar dafür, dass sich die Vorsitzende des schwarzen Ethikrates verbog bzw. dass sie sich dazu hingab, als habe sie keinen Ruf mehr zu verlieren. Gemeint ist Waltraud Klasnic.

Sie sprach Wöginger insofern frei, als sie unter Verweis auf den ÖVP-Verhaltenskodex so tat, als habe dieser geradezu eine Funktionärspflicht erfüllt, indem er das Anliegen eines Bürgermeisters, der halt auch Parteifreund war, an Schmid weiterleitete. Ein Bürgeranliegen soll das gewesen sein bzw. ein Dienst an einem Bürger.

Nein, das war es nicht, widersprach das Gericht nun – und das hätte auch Klasnic von vornherein zugeben können, indem sie eine entscheidende Anmerkung aus dem Kodex erwähnt: Bürgeranliegen weiterleiten ist „okay“. Aber: „Dabei ist darauf zu achten, dass es nicht zu unzulässiger Einflussnahme, inhaltlicher oder zeitlicher Bevorzugung insbesondere gegenüber Dritten kommt.“ Und im konkreten Fall ist es bekanntlich genau dazu gekommen – zog eine besserqualifizierte Kandidatin für den Finanzamtsposten den Kürzeren.

Und es geht weiter: Die ÖVP sagt nicht „Schlecht gelaufen, wir ziehen jetzt aber wirklich Konsequenzen“, sie engagiert sich weiter im Sinne von Wöginger. Stocker findet, es sei „ein erstinstanzliches, im Strafausmaß sehr hartes Urteil“ gefallen. Parteisekretär Nico Marchetti bemüht sich wiederum, die Glaubwürdigkeit von Thomas Schmid zu untergraben, dessen Aussagen Wöginger zum Verhängnis geworden sind: Das Erstgericht habe das nicht rechtskräftige Urteil nun auf dessen Aussagen „aufgebaut, obwohl gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wurde. Daher gehen wir davon aus, dass im Rechtsmittelverfahren das Gericht auch zu einem freisprechenden Erkenntnis gelangen kann.“

Vielleicht wäre es besser, alle Energie in den kommenden Wochen und Monaten in eine Neuaufstellung der ÖVP zu stecken und Postenschacher zu bekämpfen?

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