ANALYSE. Wie unterschiedlich Stocker und Co. Integrationsverweigerung und Postenschacher gewichten – und einfach weitermachen wie bisher. Siehe ORF.
Ex-ÖVP-Klubobmann August Wöginger hat für Anstiftung zum Amtsmissbrauch sieben Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe in Höhe von 43.200 Euro ausgefasst. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dazu beigetragen hat, dass ein Parteikollege – und nicht eine besserqualifizierte Beamtin – Leiter eines Finanzamtes in Oberösterreich werden konnte. Das Urteil des Bundeskanzlers zum Urteil: Christian Stocker (ÖVP) findet es „sehr hart“.
Das ist bemerkenswert und lässt tief blicken. Bemerkenswert ist es aus diesem Grund: Stockers Frau fürs Grobe, Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP), hat erst vor wenigen Wochen damit Schlagzeilen gemacht, dass sie zugewanderte Menschen, die Integrationspflichten verletzen, hart bestrafen möchte. Vorgesehen sind demnach bis zu 5000 Euro bei Verfehlungen sowie Haftstrafen bei „Integrationsbetrug“ und Fälschung von Zeugnissen. Hier sollen bis zu drei Jahre hinter Gittern drohen, im Extremfall sogar bis zu fünf.
Man kann Integrationsverweigerung und Postenschacher nicht miteinander vergleichen. Die unterschiedliche Gewichtung durch die ÖVP lässt aber eben tief blicken: Im ersten Fall geht es um Menschen, gegenüber denen man volle Härte signalisieren möchte. Ziel: Wähler rechts der Mitte sollen sehen, dass man nicht zögert, sie gleich einmal wie Schwerverbrecher zu behandeln.
Bei Postenschacher ist das anders: Er wird wie ein Kavaliersdelikt behandelt, obwohl es Korruption ist. Immerhin geht es dabei um den Missbrauch von Machtpositionen zum Beispiel auf Kosten anderer Kandidatinnen und Kandidaten bzw. zugunsten der oder dem eigenen. Womit im Übrigen auch das Signal einhergeht, dass Parteinähe Kriterien wie Kompetenz und Leistung sticht, ja wodurch letzten Endes das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen fairen und gerechten Staat ramponiert wird.
Wann mag die ÖVP das zur Kenntnis nehmen? Wenn es zu spät für sie ist? Es wirkt so. Ausgerechnet der Tiroler Landeshauptmann Anton „Toni“ Mattle, der nicht zu den Türkisen, sondern zu den Schwarzen gehört, denen eher noch ein Problembewusstsein nachgesagt wird, hat in einem „Standard“-Interview unfreiwillig deutlich zum Ausdruck gebracht, was für die Partei selbstverständlich ist.
Dass sie zum Beispiel bestimmt, wer den ORF künftig führt, nämlich. Auf die Frage, ob APA-Chef Clemens Pig seine Unterstützung als möglicher Kandidat habe, antwortete Mattle: „Ich habe das nicht zu entscheiden. Ich kenne ihn und schätze ihn. Aber es ist definitiv nicht meine Aufgabe, mich hier einzubringen. Dafür sind die Stiftungsräte zuständig und im Endeffekt auch der Bundeskanzler.“
Dass er es nicht als seine Aufgabe ansieht, bei der Bestellung des nächsten Generaldirektors, der nächsten Generaldirektorin mitzureden, spricht für ihn. Dass er aber der Überzeugung ist, dass „im Endeffekt auch der Bundeskanzler“ dafür zuständig ist, nicht. Im Gegenteil: Es ist unsäglich.
Der Stiftungsrat bestellt den Direktor oder die Direktorin. Das ist Gesetz. Punkt. Es wird einzig von Stocker, Mattle und ihresgleichen nicht ernstgenommen; sowie von Stiftungsräten, die sich von ihnen sagen lassen, wie sie zu entscheiden haben.