FPÖ: Was doppelt infam ist

BERICHT. Darstellung der freiheitlichen Arbeitnehmer, die Vizekanzler Strache teilt, suggeriert, Familienbeihilfe werde in alle Welt hinaus bezahlt. Das ist ganz einfach falsch.

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BERICHT. Darstellung der freiheitlichen Arbeitnehmer, die Vizekanzler Strache teilt, suggeriert, Familienbeihilfe werde in alle Welt hinaus bezahlt. Das ist ganz einfach falsch.

„Familienbeihilfe für Kinder im Ausland wird gekürzt“, heißt es in einem Facebook-Posting freiheitlicher Arbeitnehmer, das Bundesparteichef, Vizekanzler Heinz-Christian Strache am 13. Oktober geteilt hat. „Dadurch sollen über 100 Millionen Euro eingespart“ werden und für Kinder und Familien in Österreich zur Verfügung stehen, schrieb Strache dazu. Bemerkenswert: Das Posting war mit kopftuchtragenden Frauen illustriert, denen Geldscheine gereicht werden und die sich sehr freuen. Zuletzt ist noch eine andere Version in sozialen Medien kursiert, sie zeigt eine dunkelhäutige, ebenfalls kopftuchtragende Frau – auf der Facebook-Seite der freiheitlichen Arbeitnehmer findet sich diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht.

Die Botschaft, die schon vom erstgenannten Posting ausgeht, ist klar: Österreichisches Steuergeld wird in Form der Familienbeihilfe in alle Welt hinaus bezahlt, auch an Muslime. Die Reaktionen, die das auslösen muss, sind absehbar und brauchen an dieser Stellte nicht weiter erörtert werden.

„Für Kinder, die in einem Drittstaat leben, besteht kein Anspruch auf die Familienbeihilfe.“ 

Die Sache ist die: Anspruch auf Familienbeihilfe haben (erstens) österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich für Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten. Von letzterem wird eine Ausnahme gemacht, wenn sich diese Kinder zu Ausbildungszwecken vorübergehend außer Landes befinden.

Anspruch auf Familienbeihilfe haben abgesehen davon lediglich Bürger anderer EU- sowie EWR-Staaten sowie der Schweiz, wenn sie in Österreich arbeiten, ihre Familie aber in einem anderen Vertragsstaat lebt, wie es in der offiziellen Regierungsinformation zum Thema heißt.

Im Umkehrschluss heißt dies: „Für Kinder, die in einem Drittstaat leben (also außerhalb der EU/des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz), besteht kein Anspruch auf die Familienbeihilfe.“

Wie einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des damaligen Finanzministers Hans-Jörg Schelling (ÖVP) zu entnehmen ist, wurden 2016 für 32.849 Kinder Familienbeihilfen ins Ausland bezahlt. Und zwar eben ausschließlich in einem EU-/EWR-Land sowie der Schweiz. Allein sie sind denn nun auch von der geplanten Indexierung betroffen. Sie ist von den jeweiligen Lebenshaltenskosten abhängig. In den meisten Ländern bedeutet dies eine Kürzung, in der Schweiz z.B. eine Erhöhung.

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