Regierung: Wozu anstrengen?

ANALYSE. Sozialversicherungen, Familienbeihilfe, Kopftuchverbot: Warum ÖVP und FPÖ egal ist, ob behauptete Einsparungen nachvollziehbar und Reformen grundrechtskonform sind.

-

ANALYSE. Sozialversicherungen, Familienbeihilfe, Kopftuchverbot: Warum ÖVP und FPÖ egal ist, ob behauptete Einsparungen nachvollziehbar und Reformen grundrechtskonform sind.

Gut möglich, dass die jüngsten Regierungsvorhaben letzten Endes in sich zusammenfallen wie ein Kartenhaus. Sowohl die Sozialversicherungsreform nämlich, als auch das Kopftuchverbot für Kindergartenmädchen und die Indexierung der Familienbeihilfe. Grund: Zu vieles ist da faktenmäßig nicht unterfüttert, zu wenig auch rechtlich abgesichert. Beispiele:

  • Bei der Sozialversicherungsreform hat der Rechnungshof in einer ziemlich einmaligen Art und Weise klar gemacht, dass Veränderung begrüßenswert ist, die vorgegebenen Einsparungen aber halt schon ein bisschen nachvollziehbar gemacht werden sollten. Gehört wurde das nicht: In den Folgenabschätzungen zur Regierungsvorlage steht einfach, dass „unter der Annahme“ einer 30-prozentigen Verwaltungsreduktion eine Milliarde Euro in vier Jahren herauskommen würde. Brutto allerdings. Netto wären noch Belastungen zu berücksichtigen, die auf die verbleibenden Versicherungsträger zukommen.
  • Beim Kopftuchverbot hat (u.a. die Bischofskonferenz) darauf hingewiesen, dass es keinerlei Informationen darüber gebe, wie groß das Problem an den Kindergärten ist. Man kann also nicht einmal sagen, ob es ein Problem ist. Man behauptet es einfach. Das ist das eine. Das andere: Die Maßnahme steht (u.a.) in einem Spannungsverhältnis zu Religionsfreiheit, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie Erziehungsrecht der Eltern, die allesamt in der Europäischen Menschenrechtskonferenz festgeschrieben sind. Das Verbot müsste also sehr gut begründet werden. Man begnügt sich jedoch damit, etwa festzustellen, dass das Kopftuch im Widerspruch zu den Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung stehe. Ob das reicht, ist fraglich. Sprich: Man muss damit rechnen, dass das Verbot letzten Endes von einem Höchstgericht gekippt wird.
  • Ähnliches gilt für die Indexierung der Familienbeihilfe für EU-Mitbürger. Die Europäische Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht gestellt. Ihre Erfolgsaussichten brauchen hier nicht bewertet werden, sie selbst sieht offenbar sehr gute. Womit die nächste Regierungsmaßnahme wackelt.

Ja, man muss sich darüber wundern, dass sich ÖVP und FPÖ bei solchen Dingen nicht mehr Mühe geben. Sie riskieren hier sehr leichtfertig große Niederlagen. Vielleicht sind diese aber ohnehin schon eingepreist: Zumindest beim Kopftuchverbot und der Indexierung der Familienbeihilfe haben sie die Volksmeinung sehr stark auf ihrer Seite. Also würde sich diese im Fall des Falles auch gegen ein Höchstgericht mobilisieren lassen – ganz besonders, wenn dieses auf der von den Freiheitlichen so ungeliebten Europaebene angesiedelt ist.

Und bei den Sozialversicherungen? Da bleibt ohnehin nur dies: Eine Aktion gegen „Funktionäre“, in gewisser Weise also das, was man negativ mit „Bonzen“ assoziiert. Das sitzt, das pickt. Angekündigte Einsparungen dagegen interessieren nach kurzer Zeit niemanden mehr; sie sind im Übrigen auch nur selten nachvollziehbar, weil sich Einnahmen und Ausgaben immer anders entwickeln als erwartet.

>> dieSubstanz.at zur Politik bekommen Sie auch per Mail. Regelmäßig. Gratis >> Zum Newsletter

Könnte Sie auch interessieren

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner