Windige „Patientenmilliarde“

ZAHLEN ZUM TAG. Selbst wenn die unbelegten Synergieeffekte gehoben werden, bleibt nicht viel übrig.

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ZAHLEN ZUM TAG. Selbst wenn die unbelegten Synergieeffekte gehoben werden, bleibt nicht viel übrig.

Die Bundesregierung lässt sich durch die Rechnungshofkritik, wonach die angekündigten Einsparungen im Zuge der Sozialversicherungsreform nicht nachvollziehbar sind, nicht beirren. Im Gegenteil: Auch in der Gesetzesvorlage findet sich die „Verwaltungsmilliarde“, die laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) eins zu eins den Patienten zugute kommen soll, wieder. Immerhin lässt sich anhand dieser Unterlagen aber auch feststellen, dass es sich in Wirklichkeit wohl eher nur um einen Bruchteil davon handeln kann.

Laut wirkungsorientierter Folgenabschätzung ergibt sich „unter der Annahme einer linear ansteigenden Einsparung von bis zu 30% der Personal- und Sachaufwendungen der Sozialversicherung“ eine „Effizienzsteigerung von insgesamt ca. einer Milliarde Euro in vier Jahren“. Wie diese Einsparung zustande kommen soll, ist nicht ausgeführt. Doch sei’s drum: Die Milliarde ist eine Mehrjahressumme. Maximal soll es sich um „ca.“ 433 Millionen Euro in einem Jahr handeln.

Angenommen, die Annahmen treten ein. Bleibt ein Problem: Die Sozialversicherungen werden parallel dazu mit weniger Einnahmen und höheren Ausgaben zurechtkommen müssen. Sie geraten also Druck. Auch das ist der Folgenabschätzung zu entnehmen:

  • Die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages um 0,1 Prozentpunkte „führt im Zeitraum 2019 bis 2023 zu einem kumulierten Einnahmenentfall bei der AUVA in Höhe von EUR 589 Mio.“
  • „Die Änderung der Mittelbereitstellung für den PRIKRAF (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds; Anm.) führt im Zeitraum 2019 bis 2023 zu einem Mehraufwand für die Krankenversicherung in Höhe von EUR 76 Mio.“
  • Und: „Die GSBG-Beihilfe (Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz; Anm.) für die Krankenversicherung entlastet den Bund (UG 16) im Zeitraum 2020 bis 2023 mit EUR 61 Mio. und belastet die Krankenversicherung in gleicher Höhe.“

Zieht man diese drei Beträge von der „Verwaltungsmilliarde“ ab, bleiben 274 Millionen Euro für die Patienten. Ein Viertel also. Sofern die Annahmen überhaupt zutreffen.

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