ANALYSE. Ein prominenter Freiheitlicher fährt alkoholisiert Auto. Ein anderer ist gerade zum zweiten Mal erwischt worden dabei. Was das über die Partei und ihre Leute zum Ausdruck bringt.
Von Einzelfällen zu reden, wäre untertrieben. Es kommt immer wieder vor, dass Politiker alkoholisiert Autofahren und erwischt werden. Es handelt sich nicht nur um Freiheitliche, vor wenigen Wochen war das aber beim Nationalratsabgeordneten Peter Schmiedlechner der Fall. „Ich bin mir der Dummheit meines Fehverhaltens vollumfänglich bewusst“, sagte er. Tatsächlich? Woher. Er ist nicht zurückgetreten. Vor zwölf Jahren hatte er den Früherschein schon einmal abgeben müssen wegen Trunkenheit am Steuer. Das sei aber vor seiner Zeit als Abgeordneter gewesen, erklärte er – als wolle er damit zum Ausdruck bringen, dass das nicht zählt.
Als sei es ein Kavaliersdelikt. Wenn ein Asylwerber einen Kaugummi stiehlt oder zu Unrecht eine Sozialleistung bezieht, dann ist das anders für Freiheitliche: Dann sind sie die ersten, die toben. Aber in einem solchen Fall? Das bemerkenswerte ist, dass der Asylwerber bei den skizzierten Vergehen im Unterschied zu einem Alkolenker weder Leib noch Leben gefährdet.
Ab 1,5 Promille kommt es zu einer schweren Koordinationsstörung und Realitätsverkennung, wie der deutsche Autofahrerklub ADAC aufklärt: Ab 2,5 Promille drohen Lähmungserscheinen und bei höheren Mengen letztendlich Kreislaufversagen und Lebensgefahr.
Freitag, kurz vor Mittag (!), hatte im Südburgenland ein Audi-Lenker seinen Wagen nicht mehr unter Kontrolle. Laut Augenzeugenbericht hat er eine Verkehrsinsel touchiert, ist fast in einem Straßengraben gelandet und auch auf der Gegenfahrbahn unterwegs gewesen.
Am Steuer: mutmaßlich Beinahe-Bundespräsident, Landtagsabgeordneter Norbert Hofer (FPÖ). Ein Vortest ergab 2,48 Promille, einen gerichtlich verwertbaren Test verweigerte er. Zunächst behauptete er, nicht am Steuer gesessen zu sein, später sagte er zur „Krone“: „Es tut mir leid. Ich habe so einen Fehler noch nie gemacht und trage natürlich alle Konsequenzen, die die Behörde nun in diesem Zusammenhang ziehen wird.“
Man wundert sich nicht, was alles geht: Gerne geben sich Herbert Kickl bürger- genauer: volksnah. Hofer hat schon im Präsidentschaftswahlkampf 2016 angekündigt, dass er die Regierung entlassen würde, weil sie am Volk vorbeiregiere. Kickl hat diese Erzählung weiterentwickelt und behauptet, dass er ein „Volkskanzler“ wäre, der bedingungslos dem Volk dienen würde.
Es war schon bisher klar, dass Kickl und seinesgleichen „Volk“ nicht mit „Bürgerinnen und Bürgern“ gleichsetzen. Dass sie einen „Volkskörper“ meinen und nicht viele einzelne Menschen. Dass sie sich bei ihren Forderungen auch gerne über das hinwegsetzen, was diese wollen. Dass eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler zum Beispiel für die Einführung von Vermögenssteuern und auch eine Erbschaftssteuer ist, ist ihnen vollkommen egal. Es hält sie nicht davon ab, dagegen zu sein. Um nicht missverstanden zu werden: Das ist ihr gutes Recht, nur steht es in einem Widerspruch zu diesem unendlichen Volksgerede.
Durch die Alkoholgeschichten kommt ein größerer Widerspruch zum Ausdruck: Es wird nicht nur auf den Willen noch so vieler Menschen gepfiffen, wenn dieser eigenen Vorstellen zuwiderläuft, es mangelt auch an einem angemessenen Umgang mit Menschen. Wer sich betrunken ans Lenkrad setzt, nimmt in Kauf, dass ebensolchen sehr Schlimmes zustößt. Und wer, dabei ertappt, als Volksvertreter nicht unverzüglich zurücktritt, unterstreicht, dass ihm da jegliches Problembewusstsein fehlt.