„Kopfverbot“ im Gemeinderat

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BERICHT. Regierungsinserate: Antrag in Linz nach dieSubstanz.at-Bericht über Missbrauch öffentlicher Gelder für Persönlichkeitswerbung.

Vor Ostern hat dieSubstanz.at wieder einmal über das „Kopfverbot“ berichtet, das besagt, dass öffentliche Inserate nicht der Persönlichkeitswerbung dienen und daher keine Regierungsmitglieder darin abgebildet sein dürfen. Das gilt allerdings nur für die Bundes- und Landesebene, nicht aber für Kammern und Gemeinden. In der Stadt Linz nimmt man das gerne an. In einem Inserat in einer Boulevardzeitung etwa ist Bürgermeister Dietmar Prammer (SPÖ) zu sehen – mit einer Botschaft von begrenztem Informationswert: Es handelt es sich um eine Einladung, „charmante G’schichtln und geheime Ecken“ der Stadt zu entdecken.

Immerhin: Im Gemeinderat liegt jetzt ein Antrag des Abgeordneten Clemens Brandstetter, das „Kopfverbot“ auch für die kommunale Ebene anzuwenden: „Damit dieser Missbrauch öffentlicher Gelder und Ressourcen in Zukunft nicht mehr zulässig ist und bei entgeltlichen Veröffentlichungen ausschließlich der informative Mehrwert für die Linzer Bevölkerung im Vordergrund steht, ist es notwendig, ähnlich zur Regelung auf Bundes- und Landesebene ein „Kopfverbot“ für die Mitglieder des Linzer Stadtsenats und den Bürgermeister auf städtischer Ebene zu erwirken.“

In einem Blog-Beitrag verweist Brandstetter auch auf dieSubstanz.at- Berichte zum Thema: „Die Forderung nach einem Kopfverbot ist nicht nur eine Frage politischer Kultur, sondern auch eine Frage demokratischer Fairness. Öffentliche Kommunikation sollte der Information dienen, nicht der Inszenierung einzelner Personen.“

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