ANALYSE. Die Motive für ein Doppelbudget sind durchschaubar. Um die Sache geht es nicht. Und überhaupt: Die Exekutive versucht, das Parlament weniger mitreden zu lassen.
Das Argument von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ), vor dem Sommer ein sogenanntes Doppelbudget für 2027 und 2028 vorzulegen, ist in Wirklichkeit eines dagegen. Marterbauer spricht von „Planbarkeit“. Eine solche kann für einen so langen Zeitraum jedoch weniger denn je garantiert werden: Die besten Wirtschaftsforscher lagen in der jüngeren Vergangenheit meist daneben in ihren Prognosen. Das IHS hat für das vergangene Jahr etwa eine Inflationsrate von 2,6 Prozent erwartet. Geworden sind es 3,6. Das hat weitreichende Konsequenzen. Beispiel Pensionsanpassung.
Ähnlich schwer ist die wirtschaftliche Entwicklung abschätzbar, die sich auf das Steueraufkommen genauso auswirkt wie auf die Arbeitslosigkeit bzw. die Summe der Arbeitslosengelder: Was weiß man heute, was Donald Trump morgen einfällt, in Bezug auf Zölle genauso wie auf den Iran, wo ein Angriff zu einer Ölpreisexplosion führen könnte und so weiter und so fort. Das alles hat wie gesagt Einfluss aufs Budget. Heute hier für das übernächste Jahr planen zu wollen, ist daher vollkommen daneben.
Warum also das Doppelbudget? Hauptgrund: ÖVP, aber auch SPÖ werden spätestens ab dem Frühjahr 2027 vorübergehend kaum noch zum Kompromiss, geschweige denn zu Maßnahmen in der Lage sein, die ihren Zielgruppen wehtun. Im Herbst finden dann Landtagswahlen in Oberösterreich und Tirol sowie Anfang 2028 in Niederösterreich, Kärnten und Salzburg statt.
An Dramatik kaum zu überbieten: In Oberösterreich könnte die ÖVP die Führung an die FPÖ verlieren, für Niederösterreich und Salzburg ist das nicht ganz ausgeschlossen. In Kärnten müssen Sozialdemokraten mit allem rechnen.
Legitimiert das jedoch ein Doppelbudget? Nein. Der Budgetdienst des Parlaments hat gerade festgestellt, dass ein solches nur in Ausnahmefällen möglich sei. Beispielsweise im Fall einer österreichischen EU-Präsidentschaft, um sich dann den aufwändigen Budgeterstellungsprozess ersparen zu können. Oder zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode, also wie im vergangenen Frühjahr. Da ist sich quasi ohnehin schon nur noch ein Budget für ein halbes Jahr ausgegangen, hat man, vereinfacht ausgedrückt, gleich das für das Folgejahr miterledigen dürfen.
Daher wird es – Treppenwitz – jetzt gar kein echtes Doppelbudget geben: Marterbauer wird laut Budgetdienst zwar ein Bundesfinanzgesetz für 2027 und 2028 vorlegen, ein Entwurf für 2028 wird auf parlamentarischer Ebene im Herbst 2027 aber extra behandelt werden müssen. Das solle „sicherstellen, dass trotz Doppelbudget zumindest einmal im Jahr eine substantielle Budgetdebatte stattfindet“.
Immerhin geht es hier auch um repräsentative Demokratie bzw. die Mitwirkung des Parlaments an sehr wesentlichen Fragen. Da kann die Exekutive nicht so einfach sagen, sie erspare sich das für ein Jahr.
Ein unechtes Doppelbudget begründen könnte man allenfalls, wenn man größere Weichenstellungen vornehmen möchte. Ebensolche sind aber nicht in Sicht. Wie hier ausgeführt lehnt sich Marterbauer eher zurück: Er weiß zum Beispiel, dass Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) viel mehr Geld braucht, um den „Aufbauplan Bundesheer 2032+“ einhalten zu können. Da geht es allein 2027 und 2028 um gut vier Milliarden Euro. Er lässt jedoch sie und ihre Parteifreunde Vorschläge entwickeln, wie man das gegenfinanzieren könnte. Das betrachtet er nicht als sein Bier.
Genauso wie er sich in Bezug auf Rufe aus der ÖVP und aus der Wirtschaft verhält, die Lohnnebenkosten zu senken: „Ich warte auf Gegenfinanzierungsvorschläge im Volumen von zehn Milliarden Euro vonseiten der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Interessenvertretungen – wird sportlich, aber ich lass mich überraschen.“