ANALYSE. Mehr vorzeitige Haftentlassungen und Kürzungen bei der Bewährungshilfe passen nicht zusammen.
Der Kuchen wird nicht größer. Genauer: Er wird nicht ausreichend größer. Also müssen stark wachsende Auszahlungen für Pensionen etwa ausgeglichen werden. Indem zum Beispiel das Justizbudget in den kommenden Jahren nominell nicht erhöht, sondern real gekürzt wird. Es bleibt bei gut 2,4 Milliarden Euro. Das hat weitreichende Konsequenzen.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) plant etwa die einmalige Amnestierung von rund 500 Häftlingen. Details will sie im Herbst präsentieren. Vorab lässt sie unter anderem klarstellen, dass Personen, die wegen schwerer Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen, Terrorismus und staatsfeindlicher Verbindungen sowie Delikten nach dem Verbotsgesetz verurteilt sind, davon ausgenommen werden sollen. Gleiches soll für gefährliche Rückfalltäter gelten.
Mehr vorzeitige Haftentlassungen sind an sich nichts Schlechtes. Im Gegenteil: Wie hier berichtet sind Österreichs Gefängnisse überbelegt. Schon 2023 war die Zahl der Inhaftierten größer als die Kapazitäten. In weiterer Folge dürfte sich das Missverhältnis noch weiter verschärft haben. Darauf lassen Eurostat-Daten schließen.
Die Folge davon sind unzumutbare Bedingungen. Man muss schon Anhänger zutiefst unmenschlicher Verhältnisse sein, um dieses Problem nicht zu sehen. Die Frage ist jedoch, ob die Konsequenzen mit Blick auf das Budget ausschließlich finanziell motiviert sind oder ob es hier um einen umfassenderen Zugang gibt.
Vorerst spricht vieles nur für Ersteres. Auch wenn es Rahmenbedingungen geben soll, die vieles relativieren. Laut ORF.AT unterscheidet man bei denen, die vorzeitig entlassen werden könnten, zwischen drei Gruppen: „Zunächst geht es um Insassen, die zu einer unbedingten Haftstrafe von bis zu neun Monaten verurteilt wurden. „Bei Wohlverhalten“ sollen sie schon nach drei Monaten entlassen werden können. Die zweite Gruppe sind Häftlinge mit bis zu 18 Monaten unbedingt. Diese können nach sechs Monaten entlassen werden, wenn sie sich „durch anstandslose Vollzugslockerungen wie Ausgänge bewährt haben“. Schließlich kommen noch Insassen mit einer unbedingten Strafe von bis zu fünf Jahren infrage. Sie könnten nach der Halbzeit frei kommen.“
Das Problem, das grundsätzlich zweifeln lässt, ist jedoch, dass gleichzeitig nicht nur nicht mehr Geld für die Bewährungshilfe zur Verfügung gestellt werden soll, sondern der Verein „Neustart“ etwa von Kürzungen berichtet. Das habe Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit, die man erbringen könne und die Sicherheit in Österreich, warnt der Geschäftsführer Alfred Kohlberger. Schon jetzt betreue man 12.600 Klientinnen und Klienten, bekomme aber nur 11.500 finanziert.
Das passt nicht zusammen mit vorzeitigen Entlassungen. Zumal die Wiederverurteilungsquote bei fast einem Drittel liegt: Laut Statistik Austria sind im vergangenen Jahr 31,1 Prozent aller verurteilten Personen ebensolche gewesen, die seit 2021 zumindest schon einmal verurteilt worden waren. Das würde eher nach einer Vervielfachung der Mittel für die Bewährungshilfe schreien.