Höchstrichter schwächt Höchstgericht

ANALYSE. Als hätte der Verfassungsgerichtshof mit seinem BP-Wahl-Erkenntnis nicht ohnehin schon genug Probleme. Johannes Schnizer macht sie noch größer. 

-

ANALYSE. Als hätte der Verfassungsgerichtshof mit seinem BP-Wahl-Erkenntnis nicht ohnehin schon genug Probleme. Johannes Schnizer macht sie noch größer. 

Es hat seinen Grund, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jahrzehntelang eine äußerst zurückhaltende Öffentlichkeitsarbeit betrieben hat. Seine Aufgabe ist es schließlich, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren bzw. in Streitfragen darüber zu entscheiden. Dinge wie PR oder exzessive Medienarbeit passen da nicht dazu; im Gegenteil, sie können die Glaubwürdigkeit des Höchstgerichts beschädigen.

Auch der Verfassungsgerichtshof kann sich der Welt aber nicht ganz entziehen. Daher hat der Präsident etwa die Aufgabe übernommen, Erkenntnisse auf Pressekonferenzen so zu erläutern, dass sie auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich werden.

All das sei vorweggeschickt, denn es macht die Vorgangsweise, die Johannes Schnizer nun gewählt hat, noch fragwürdiger: Auch wenn der 57-Jährige in seinem „Falter“-Interview betont, „nur“ seine „persönliche Meinung“ kundzutun, bleibt er immer das, was er ist: ein „einfaches“ Mitglied des Verfassungsgerichtshofes. Anders ausgedrückt: Er wird immer auch für diesen sprechen. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) oder Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) können ihre Rolle auch nicht nach Belieben wechseln; sie tragen stets Regierungsverantwortung.

Schnizer jedenfalls hätte das – in dem Ausmaß, wie er es getan hat – besser sein lassen.

Schnizer verteidigt also lang und breit das umstrittene Erkenntnis vom Sommer, wonach die Bundespräsidenten-Stichwahl zu wiederholen ist. Damit begibt er sich auf ein Minenfeld, nämlich das der (tages-)politischen Auseinandersetzung und macht sich so angreifbar. Das allein kann vielleicht noch gerechtfertigt sein, auf der anderen Seite aber unterstellt er den Freiheitlichen auch noch, die Anfechtung von langer Hand vorbereitet zu haben. Dafür mag einiges sprechen; der ehemalige SPÖ-Klub-Mitarbeiter stellt sich damit aber gegen eine Streitpartei. Und zu allem Überdruss gibt er auch noch bekannt, den Grünen-Kandidaten Alexander Van der Bellen gewählt zu haben – womit er sich zusätzlich befangen macht und so nicht nur sich selbst, sondern auch den gesamten Verfassungsgerichtshof schwächt: Bei allen künftigen Entscheidungen, die insbesondere im Zusammenhang mit FPÖ-Anfechtungen stehen, wird all das, was er da gesagt hat, immer auch ins Spiel kommen. Motto: „Kein Wunder, dass …“

Persönliche Meinungen, Befindlichkeiten und Vorzüge sollen und müssen Verfassungsrichter natürlich haben; zumal sie in einem Spannungsverhältnis zu ihrer Kernaufgabe stehen können, sollten sie es sich aber immer zwei-, dreimal überlegen, ob sie sie öffentlich äußern. Schnizer jedenfalls hätte das – in dem Ausmaß, wie er es getan hat – besser sein lassen.

Könnte Sie auch interessieren

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner