Politische Richter?

ANALYSE. Mitglieder von Verwaltungsgerichten sollen künftig nach fünf Jahren an ordentliche Gerichte wechseln können. Dagegen regt sich Widerstand. Aus gutem Grund.

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ANALYSE. Mitglieder von Verwaltungsgerichten sollen künftig nach fünf Jahren an ordentliche Gerichte wechseln können. Dagegen regt sich Widerstand. Aus gutem Grund.

Als die Verwaltungsgerichte geschaffen wurden, hatten die Vertreter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bereits gegen die gelockerten Ernennungsvoraussetzungen für ihre dortigen Berufskollegen protestiert. Jetzt soll es laut einer Dienstrechtsnovelle, die das Bundeskanzleramt herausgegeben hat, noch weiter gehen: Ohne einschlägige Gerichtserfahrung sollen Mitglieder der Verwaltungsgerichte künftig nach fünf Jahren an ordentliche Gerichte wechseln können.

Gelten soll die Regelung für Richter des Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgerichts. Unter anderem das Oberlandesgericht Wien protestiert dagegen: „Dies beutet konkret, dass auch Personen, die keine Gerichtspraxis absolvieren und daher keinen einzigen Tag in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gearbeitet haben und weder eine Richteramts- noch eine Rechtsanwalts-, Notars- oder wenigstens eine Dienstrechtsprüfung abgelegt haben, zu Richter/innen an ordentlichen Gerichten ernannt werden können.“ Bisher gebe es nur eine damit vergleichbare Ausnahmebestimmung: „Lediglich Universitätsprofessor/innen der rechtswissenschaftlichen Fakultäten, die wohl eine ganz herausragende Befähigung nachweisen, sind von (… den …) Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen befreit.“

Vorbehalte sind tatsächlich angesagt: Zumindest an Landesverwaltungsgerichten hatte die Richtervereinigung in der Vergangenheit parteipolitisch motivierte Postenvergaben geortet; erleichtert wurden diese dadurch, dass in der Regel ein juristisches Studium als Ernennungsvoraussetzung genügt. Laut ORF-Radio wurden vor drei Jahren in der Steiermark etwa eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen SPÖ-Landeshauptmannbüros, eine ÖVP-Klubmitarbeiterin und ein FPÖ-Klubchef zu „Verwaltungsrichtern“ ernannt.

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