Halsbrecherisch

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ANALYSE. Stockers Wehrpflicht-Volksbefragung ist Teil eines politischen Spiels. Der Verfassungsgerichtshof kennt bei solchen Sachen jedoch keinen Spaß.

Jüngsten Umfragen zufolge hat die ÖVP in den vergangenen Tagen und Wochen wieder zugelegt und liegt über 20 Prozent. Als eine Erklärung dafür gilt die Ankündigung von ÖVP-Chef, Kanzler Christian Stocker eine Volksbefragung zum Wehrdienst durchführen zu wollen: Die Leute sollen mitreden dürfen, das kommt angeblich sehr gut an. Direkte Demokratie!

Wenn das stimmt, geht so vieles andere unter: Dass Stocker sonst nie gesteigerten Wert auf Bürgerbeteiligung, geschweige denn direkte Demokratie legt. Dass er es hier tut und riskiert, dass eine essenzielle Frage durch parteipolitische Auseinandersetzungen überlagert wird; dass am Ende viele nicht so abstimmen, wie es aus ihrer Sicht sachlich vernünftig wäre, sondern – Protest! – wie es der Regierung wehtun könnte.

Wobei: Hier beginnt Stocker, zurückzurudern. Mittlerweile hat er klargestellt, dass es nicht darum gehen soll, ob der Wehrdienst verlängert werden soll, sondern wie. Also um zwei oder vier Monate zum Beispiel und mit mehr oder weniger Übungen.

Der Haken: Damit riskiert Stocker noch viel mehr. Nämlich, dass der Verfassungsgerichtshof, sofern er angerufen wird, die Volksbefragung hinterher kippt. Die Richter haben nichts übrig für politische Spiele, sie keinen kennen Spaß.

Ex-Bundespräsident Heinz Fischer hat in einem Gastkommentar im „Standard“ vergangene Woche darauf hingewiesen, dass man nicht zu allem eine Volksbefragung durchführen kann. Es muss um eine Angelegenheit von „grundsätzlicher Bedeutung“ gehen. Das steht in der Verfassung. Kommentaren, also Fachbüchern dazu, ist zu entnehmen, was damit gemeint ist: Es muss um eine Grundrichtung gehen und nicht um Details der Umsetzung.

Um die Grundrichtung sei es „ganz klar“ bei der Volksbefragung über Wehrpflicht oder Berufsheer 2013 gegangen, erklärt der Verfassungsexperte Peter Bußjäger in den „Vorarlberger Nachrichten“. Von einer solchen könnte seines Erachtens wohl auch noch gesprochen werden, wenn man fragt, ob die Wehrdienstzeit von sechs Monaten verlängert werden soll oder nicht. Wenn es aber nur um eine mehr oder weniger starke Verlängerung geht, könne man das nicht mehr so ohne weiteres sagen.

Der Verfassungsgerichtshof ist hier – man muss es so formulieren – brutal streng. Gerade hat er eine Volksbefragung zu Windkrafträdern in Kärnten und eine zu einem Lokalbahnprojekt in Salzburg aufgehoben. Ja, wenn es um Urnengänge geht, dann schreckt er bekanntlich nicht einmal davor zurück, eine Bundespräsidenten-Stichwahl für ungültig zu erklären. Siehe 2016.

Es wäre eine Katastrophe für Stocker, wenn das bei der Wehrdienst-Volksbefragung ebenfalls passieren würde: Zumal er selbst sagt, dass der Dienst verlängert werden muss und dass das ohne Verzögerung 2027 geschehen müsse, wäre er gezwungen, das Ganze auf parlamentarischer Ebene durchzuziehen. Dem Volk also mitzuteilen, dass er es gerne mitreden lassen hätte, es aber nicht so zusammengebracht hat, dass es hält.

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