ZAHLEN ZUM TAG. Wie viel Handlungsbedarf bei der Parteienfinanzierung besteht und woran ein versprochenes Transparenzpaket zu messen ist. Ein Beispiel.
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat diese Woche einmal mehr Hoffnung auf ein Transparenzpaket für die Parteienfinanzierung gemacht. Ein Gesetzestext werde finalisiert. Gut so. Die Vergangenheit lehrt jedoch, dass man vorsichtig bleiben muss: Unter Werner Faymann (SPÖ) ist vor etwa zehn Jahren ein Paket nicht nur angekündigt, sondern auch beschlossen worden, zu vieles ist jedoch im Dunkeln geblieben. Vermögensverhältnisse, Schulden und Näheres zu den Einnahmen beispielsweise. Der Rechnungshof hat im Herbst einen Entwurf vorgelegt, der auch diesbezüglich Transparenz vorsieht. Daran wird zu messen sein, was nun kommen soll.
Dem Vernehmen nach gibt es weltweit kein Land, in dem Parteien so stark gefördert werden wie in Österreich. Wohlmeinende erklären, dass dadurch ihre Unabhängigkeit gestärkt werden soll. Das hat was. Umso mehr aber wären sie zu Offenheit verpflichtet, was sonstige Einnahmen betrifft – nicht nur aus Spenden, sondern etwa auch aus Unternehmensbeteiligungen sowie „Erträgen aus parteieigener wirtschaftlicher Tätigkeit“. Die gibt’s. Vereinzelt, aber doch.
Bekanntgegeben werden müssen derzeit freilich nur Gesamtsummen. Beispiel Bundesparteiorganisationen: Ein Blick in die Rechenschaftsberichte 2015 bis 2019 zeigt, dass zumindest die SPÖ derartige Erträge verzeichnet. Und zwar über 1,74 bis 2,10 Millionen Euro jährlich. Bei allen anderen, heute im Parlament vertretenen Parteien steht unter diesem Punkt durchwegs „0,00 Euro“.
Bei anderen Parteien existieren jedoch Teile, die Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit besitzen. dieSubstanz.at hat hier beispielsweise auf jene der Vorarlberger ÖVP, also einer Landesorganisation, hingewiesen. In ihrem Fall handelt es sich um bis zu 617.000 Euro pro Jahr (2016). Das ist verhältnismäßig viel. Woher diese Erträge kommen, müssen und wird (bisher) jedoch nicht ausgeführt.
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