ANALYSE. Die geplanten Strafbestimmungen zur Parteienfinanzierung lassen tief blicken. In anderen Ländern ist auch Haft vorgesehen. In Österreich soll es bei Geldbußen bleiben.
Korruption gehört kriminalisiert. Gerade auch, wenn sie von Parteien ausgeht. In Frankreich wurde Ex-Präsident Nicolas Sarkozy im September – nicht rechtskräftig – zu einem Jahr Haft verurteilt. Das Gericht begründete dies damit, dass er versucht habe, eine Wahlkampfkosten-Begrenzung durch fingierte Rechnungen zu verschleiern. In Österreich setzte es in der Vergangenheit eher nur symbolische Geldstrafen dafür, die zum Teil wohl aus steuerfinanzierten Fördermitteln beglichen wurden; einen Zusammenhang kann man aufgrund fehlender Transparenzbestimmungen nur vermuten.
Jetzt soll alles besser werden. Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) präentierten am 21. Februar eine Punktation. Das ist eine Grundlage für Verhandlungen mit der Opposition. Zur Beschlussfassung wird eine bereite Mehrheit angestrebt, „zwei Drittel“ müssen es offenbar nur in Teilbereichen sein.
Geplant sind laut ORF.AT-Bericht offenbar nur höhere Geldstrafen: „Auch die Sanktionen sollen deutlich verschärft werden, wobei keine genauen Zahlen für drohende Strafzahlungen genannt wurden. Maurer sagte aber, wenn man derzeit 800.000 Euro für Wahlkampfkosten-Überschreitung zahlen müsse, würden es künftig acht Millionen Euro sein. Da werde man es sich als Partei künftig gut überlegen und könne die Strafzahlung nicht mehr quasi in die Wahlkampfkosten vorab einkalkulieren, zeigte sich die grüne Klubchefin überzeugt.“
Das ist lieb. Hier geht es jedoch nicht um ein Kavaliersdelikt: Insbesondere bei Wahlkampfkosten-Überschreitungen geht es um Betrug. Handelt es sich um mehrere Millionen, ist das schwerer Betrug: Aus guten Gründen ist festgelegt, wie viel maximal ausgegeben werden darf. Das soll eine gewisse Wettbewerbsfairness garantieren und der Demokratie dienen. Wer sich nicht daran hält, will sich gewissermaßen an die Macht boostern. Das ist wie Doping im Sport, das denn auch verboten ist.
Nicht nur in Frankreich ist das klar. Der deutsche Jurist Frank Saliger hat in einem „Standard“-Interview ausdrücklich auch Haftstrafen das Wort geredet. Begründung: „Dazu muss man sehen, dass das Parteienfinanzierungsrecht für die Demokratie eine zentrale Materie ist. Denn es geht um die Regeln des Machterwerbs, des Machterhalts, und die Rechtsgüter, die geschützt werden, sind die Integrität politischer und parlamentarischer Prozesse, die Demokratie. Sie sind von so großem Gewicht, dass ihre Verletzung auch strafwürdig ist.“
Das deutsche Parteiengesetz sieht Haft- oder Geldstrafen vor. Zitat: „Wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Parteimittel oder ihres Vermögens zu verschleiern oder die öffentliche Rechnungslegung zu umgehen, unrichtige Angaben über die Einnahmen oder über das Vermögen der Partei in einem eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkt oder einen unrichtigen Rechenschaftsbericht einreicht oder als Empfänger einer Spende diese in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt oder entgegen der im § 25 Abs. 1 Satz 3 PartG normierten Pflicht eine Spende nicht unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsmäßig bestimmtes Vorstandsmitglied weiterleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
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