ANALYSE. Dass es Probleme gibt, ist kein Wunder: Bund, Länder und Sozialversicherungen müssten sich bzw. dutzende Leistungen miteinander abstimmen.
Ist die Mindestsicherung zu hoch? Hält sie Bezieher davon ab, Stellenangebote anzunehmen? Wenn sich einer weigert, gibt es Sanktionsmöglichkeiten; die Leistung könnte gekürzt werden. Genaueres zur Praxis weiß man jedoch nicht: „Eine quantitative Auswertung der Kürzungen und ihrer finanziellen Auswirkungen konnten weder das Land Tirol noch das Land Vorarlberg durchführen“, stellte der Rechnungshof in einem 2014 veröffentlichen Bericht ernüchtert fest.
Und das ist ganz offensichtlich bezeichnend für das gesamte Mindestsicherungssystem: Nachdem die Leistung aus drei Teilen (Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenhilfe) besteht, ist es schon einmal grundsätzlich kompliziert. Verschärft wird die Sache allerdings dadurch, dass sie ergänzend zu verschiedenen Leistungen unterschiedlicher Körperschaften gewährt wird. Also beispielsweise – je nach Bedarf – zusätzlich zu einer Ausgleichszulage (Pensionsversicherung), einer Notstandshilfe (Arbeitslosenversicherung), eines Heizkostenzuschusses (Land), eines Pflegegeldes (Bund) oder einer Familienbeihilfe (ebenfalls Bund). „Die damit verbundenen unterschiedlichen Anlaufstellen und Finanzströme erschwerten die Transparenz und Überschaubarkeit wesentlich“, so der Rechnungshof.
Vor zwei Jahren haben sich die Prüfer für den eingangs erwähnten Bericht die Mindestsicherungspraxis in Tirol und Vorarlberg näher angeschaut. Um sich einen Überblick verschaffen zu können, musst sie sich dazu nicht nur an die beiden Länder, sondern auch zwei Ministerien (Soziales, Gesundheit), den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Gebietskrankenkassen und nicht zuletzt auch das AMS wenden. Wobei sie wenig überraschend zum Schluss kamen, dass es „eine besondere Herausforderung“ sei, die Mindestsicherung überhaupt ordentlich umzusetzen.
Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung läuft heuer aus.
Die politische Debatte, die zuletzt über die Mindestsicherung entbrannt ist, darf indes nicht nur vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Leistung von immer mehr Flüchtlingen in Anspruch genommen wird: Die Bund-Länder-Vereinbarung zu ihrer Einführung ist mit dem Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode befristet. Dass bedeutet, dass Bund, Länder und Sozialversicherungen noch heuer über eine Neuregelung verhandeln und sich vor allem einigen müssen. Sonst ist die Mindestsicherung 2017 Geschichte.