Schulen: Niederösterreich will eigene „Objektivierung“

BERICHT. Landesregierungen sieht den Plan, Direktorenbestellungen zu vereinheitlichen, kritisch. 

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BERICHT. Landesregierungen sieht den Plan, Direktorenbestellungen zu vereinheitlichen, kritisch.

Gegen Ende der Begutachtung der Bildungsreformgesetze haben sich auch Landesregierungen zu Wort gemeldet. Und zwar kritisch. Während die Steiermark Möglichkeiten zur Schaffung Gemeinsamer Schulen vermisst, melden Vorarlberg und Niederösterreich vor allem Vorbehalte an. Wobei wieder einmal deutlich wird, wie sehr die Länder dem Bund misstrauen.

Was die Macht im Schulbereich betrifft, geht es buchstäblich um jeden Millimeter. Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) will etwa Direktorenbestellungen neu aufsetzen. Davon hält die niederösterreichische Landesregierung jedoch wenig, wie ihrer Stellungnahme zu entnehmen ist. Wörtlich heißt es darin: „Ebenso scheint der Vorschlag der Vereinheitlichung des Auswahlverfahrens bei der Besetzung von leitenden Funktionen an Bundes- und Landesschulen, im Besonderen die bundesgesetzliche Festlegung eines bundesweit einheitlichen Objektivierungsverfahrens, keinen Raum mehr für eine landesrechtliche Spezifizierung des Objektivierungsverfahrens und die landesgesetzliche Einrichtung einer Leitungsauswahlkommission zu geben.“ Sprich: St. Pölten befürchtet, keinen Einfluss mehr nehmen zu können.

„… ein gewisses Risiko, dass sich jeder Informationsvorsprung des Bundes bei der Erstellung dieser Berechnung zu Lasten des Landes auswirkt.“ 

Auch in anderen Bereichen herrscht in Niederösterreich ganz offensichtlich Argwohn. Beispiel: Je zwei Mitglieder der Begutachtungskommission zur Bestellung des Bildungsdirektors sollen vom Bund und dem jeweiligen Land festgelegt werden, ein fünftes Mitglied soll im Einvernehmen nominiert werden. Aber, so St. Pölten: „Es wird nicht geregelt, wie vorzugehen ist, wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann. Eine Klarstellung wäre erforderlich.“

Auch die Kosten der Bildungsdirektionen sollen geteilt werden. Doch Niederösterreich warnt: „Wenngleich die Kosten- und Leistungsrechnung zwischen Bund und Ländern einvernehmlich festzulegen ist, besteht wegen der Komplexität und der Verzahnungen der jeweiligen Aufgaben(-bereiche) ein gewisses Risiko, dass sich jeder Informationsvorsprung des Bundes bei der Erstellung dieser Berechnung zu Lasten des Landes auswirkt.“

„Für Schüler und Eltern ist es nicht zumutbar, sich an das Bundesverwaltungsgericht in Wien zu wenden.“ (Vorarlberger Landesregierung)

Vorarlberg wiederum spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass das Bundes- und nicht die Landesverwaltungsgerichte für schulrechtliche Fragen zuständig werden sollen. Das widerspreche nicht nur der Zuständigkeitsregelung, wie sie in der Verfassung festgelegt sei. Es sei auch nicht bürgernah. Zitat: „Für Schüler und Eltern ist es nicht zumutbar, sich an das Bundesverwaltungsgericht in Wien zu wenden, wenn sie Entscheidungen in schulrechtlichen Angelegenheiten vor Ort überprüfen lassen möchten, zumal dies unter Umständen auch bedeuten würde, dass die Betroffenen zu einer allfälligen mündlichen Verhandlung aus Vorarlberg nach Wien anreisen müssten.“

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