Hemmungslos werben mit Steuergeld

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BERICHT. Das Land Oberösterreich schaltet in einem Magazin, das klar der ÖVP zuordenbar ist, gleich sechs Inserate.

Es dürfte österreichweit einzigartig sein, also inklusive Wien und Bundesebene (andernfalls bitte um Info): Während es in Vorarlberg beispielsweise verboten ist, öffentliche Inserate in Parteimedien zu schalten; und während das sonst weniger deutlich gehandhabt wird, zeigt das Lad Oberösterreich weiterhin keine Hemmungen.

In der aktuellen Ausgabe des „City Magazins“ hat es gleich sechs Inserate veröffentlicht: zwei ganz- und drei halbseitige sowie ein viertelseitiges. Der Informationsgehalt tendiert gegen null. Der Listenpreis ist umso höher: In der betreffenden Ausgabe für den Großraum Linz ergibt das in Summe einen solchen von 27.400 Euro. Bei Schaltung derartiger Inserate in allen Ausgaben des Magazins (Linz, Wels, Steyr) handelt es sich um 40.400 Euro.

Das Magazin ist der ÖVP zuordenbar: Beteiligter Gesellschafter ist über eine VermögensverwaltungsGmbH der Anwalt Franz Mitterndorfer (laut OÖN „der mächtigste Rechtsanwalt Oberösterreichs“). Er ist hier treuhändig tätig für die Österreichische Volkspartei Oberösterreich, Obere Donaulände 7, 4020 Linz. Obmann: Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Vertreter der Partei kommen nicht schlecht weg in dem Magazin. Bei einem Artikel zu einer „Gratis-Impfung gegen Krebs“ heißt es im Untertitel etwa: „LH-Stv. Christine Haberlander stellt dafür Extra-Million auf“. In Wirklichkeit ist das erstens ihr Job als Gesundheitsreferentin und handelt es sich zweitens um Steuergeld.

Doch nicht nur das ÖVP-geführte Land wirbt – nebenbei auch über Beteiligungsunternehmen – im „City Magazin“, sondern zum Beispiel auch die Stadt Linz mit dem – zur Deckung eines allgemeinen Informationsbedürfnisses – begrenzt relevanten Hinweis, dass die Zukunft der Stadt digital sei. Auf dem viertelseitigen Inserat abgebildet ist Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ).

Das mag überraschen: Bei öffentlichen Inseraten gibt es ein Kopfverbot. Es besagt, dass oberste Organe nicht abgebildet werden dürfen. Hintergrund: Sie sollen sich nicht als Wohltäter darstellen. Bei obersten Organen handelt es sich um Bundespräsident, Kanzler, Minister und Staatssekretäre sowie Mitglieder einer Landesregierung. Bürgermeister wie Luger zählen nicht dazu. Logik? Keine.

Für oberste Organe bleibt dies möglich: Sie können im „redaktionellen“ Teil abgebildet werden. Wie die erwähnte Gesundheitsreferentin Christine Haberlander im „City Magazin“ etwa zum Hinweis, dass sie eine „Extra-Million“ aufgestellt habe.

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