Demokratie nach Länderart

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ZAHLEN ZUM TAG. Wenig bis keine parlamentarische Kontrolle durch Untersuchungsausschüsse vom Bodensee bis zum Neusiedlersee.

Seit 1998 haben die neun österreichischen Landtage insgesamt erst 22 Untersuchungsausschüsse eingesetzt. Das ist einem „Fachdossier“ des Parlaments zu entnehmen. Man könnte auch sagen: Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung findet auf dieser Ebene nur bedingt statt.

Von den 22 Ausschüssen entfiel mit zehn fast die Hälfte allein auf Kärnten. Dort ging es insbesondere um Vorgänge im Zusammenhang mit der Hypo-Alpe-Adria, aber etwa auch eine Irak-Reise des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider (FPÖ) Anfang der 2000er Jahre. Im Burgenland, in Salzburg und in der Steiermark gab es je drei Ausschüsse, in Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg je einen sowie in Niederösterreich und Wien gar keinen.

Dabei muss unter anderem auch beachtet werden, dass mittelbare Bundesverwaltung, die über Landeshauptleute läuft, kein Gegenstand von Untersuchungsausschüssen der Landtage sein kann. Darum müsste sich der Nationalrat kümmern. Müsste, weil er eher selten einen entsprechenden Fokus auf Vorgänge in einzelnen Ländern legt. Das ist ein Problem, das durch eine Stärkung der Landtage entschärft werden könnte.

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