Wie Medienförderung läuft

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BERICHT. Das Gesamtvolumen öffentlicher Inserate hat sich im vergangenen Jahr auf 384 Millionen Euro belaufen. Einmal mehr ganz vorne: die Stadt Wien.

Im vergangenen Jahr haben öffentliche Rechtsträger 384 Millionen Euro für Werbung ausgegeben. Das ist Daten der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (rtr) zu entnehmen. Das Volumen ist damit sehr groß geblieben. 2024 hatte es sich um 417 Millionen Euro gehandelt. Mit den Jahren davor ist das nur bedingt vergleichbar: Bis 2023 hatte es lediglich eine eingeschränkte Meldepflicht gegeben.

An der Spitze steht einmal mehr die Stadt Wien mit einem Volumen von rund 23 Millionen Euro. Es war damit fast doppelt so groß wie das der Bundesregierung bzw. aller Ministerien zusammen (zwölf Millionen Euro). In der Vergangenheit war es eher umgekehrt, wendete die Regierung mehr auf. Sie hat sich jetzt stark zurückgenommen.

Von den insgesamt 384 Millionen an öffentlichen Werbeausgaben ging der relativ größte Teil an „Google“ (12,3 Millionen Euro), gefolgt von ORF 2 (10,9) und der „Kronen Zeitung“ (9,6). Bei der Stadt Wien profitierten vor allem Boulevardzeitungen: Auf den Plätzen eins bis drei stehen die Gratiszeitung „Heute“ (1,4 Millionen Euro) sowie die „Kronen Zeitung“ (1,3) und „Österreich – oe24“ (1,2). Webportale sind darin noch nicht enthalten. So flossen allein für „krone.at“ weitere 0,7 Millionen Euro aus dem Rathaus.

Das Ganze ist auch im Lichte der laufenden Debatte über eine Reform der Medienförderung brisant: Minister Andreas Babler (SPÖ) will Richtung Journalismusförderung gehen, die ÖVP eher Medienförderung ausweiten. Relevant für Babler ist im Übrigen aber auch, was die Stadt Wien von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) will. Und das verheißt nichts Gutes für ihn.

Michael Ludwig steht dafür, Medienförderung durch Inserate zu betreiben. Bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene protestierte er Ende 2024 gegen Kürzungspläne von Neos und verteidigte seine Praxis: Es gehe um den Medienstandort Wien, erklärte er.

Allerdings: So wie er das betreiben lässt, missfällt es unter anderem auch dem Rechnungshof: „Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein“, ließ dieser Anfang 2025 wissen, um daran zu erinnern, dass es zur Medienförderung die Presseförderung gebe, die vor allem eine qualitative und auf journalistischer Sorgfalt beruhende Berichterstattung in den Mittelpunkt zu stellen habe.

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