Handy-Verträge: Tauziehen um kürzere Kündigungsfrist

BERICHT. Verkehrsminister Stöger will Verkürzung auf ein Monat – Auch T-Mobile protestiert nun dagegen und spricht von „Unrecht“.

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BERICHT. Verkehrsminister Stöger will Verkürzung auf ein Monat – Auch T-Mobile protestiert nun dagegen und spricht von „Unrecht“.

Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) will den Wettbewerb in der Telekom-Branche wieder in Schwung bringen. Netzbetreiber protestieren – T-Mobile spricht in einer Stellungnahme von einem unzulässigen Eingriff in die Vertragsautonomie.

Die Vertragsautonomie der Netzbetreiber soll tatsächlich eingeschränkt werden. Laut Stöger wäre das allerdings im Sinne der Kunden: Ein Begutachtungsentwurf für eine Novelle sieht vor allem eine Verkürzung der maximalen Kündigungsfrist auf ein Monat vor; wobei dies Maßnahme schon ein Vierteljahr nach Kundmachung des entsprechenden Gesetzes in Kraft treten soll – voraussichtlich also Anfang 2016. Darüber hinaus sollen auch kleinste Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom-Regulierungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

Derlei kommt in der Branche gar nicht gut an. Vom Chef des Mobilfunkers „Drei“, Jan Tronow, wird in diversen Medien Unmut darüber kolportiert, dass da ein zweites Konsumentenschutzgesetz entwickelt werde. T-Mobile wird nun in einer ersten Stellungnahme etwas konkreter; zur Verkürzung der Kündigungsfrist heißt es darin: „Aus unserer Sicht ist diese regulatorische Maßnahme ein rechtlich unzulässiger Eingriff in die Vertragsautonomie. Die Begründung, dass die Wettbewerbsdynamik im Mobilfunk zuletzt nachgelassen habe, und diese Maßnahme dazu dienen soll, diese wieder in Gang zu bringen, ist ungeeignet für einen derartig schwerwiegenden Eingriff.“

Doch Stöger darf sich auch über Unterstützung freuen: Die Bundeswettbewerbsbehörde fordert noch strengere Bestimmungen. Demnach solle das Recht der Betreiber, „einseitige nachteilige Vertragsänderungen“ (z.B. Tariferhöhungen) vorzunehmen, bei zeitlich befristeten Verträgen gänzlich entfallen. Begründung: „Dies würde einer Vielzahl an bei der BWB eingegangenen Konsumentenbeschwerden der Jahre 2014 und 2015 im Bereich der Mobiltelekommunikation Rechnung tragen. Gleichzeitig würde der Schutz von (insbes. Privat-) Kunden durch den weitgehenden Ausschluss von einseitigen nachteiligen Vertragsanpassungen durch die Betreiber wesentlich erhöht werden.“

> Zum Begutachtungsentwurf und den Stellungnahmen dazu.

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