Paranoide Republik

ANALYSE. Dank Verfassungsgerichtshof werden Wahlen in Österreich de facto undurchführbar.

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ANALYSE. Dank Verfassungsgerichtshof werden Wahlen in Österreich de facto undurchführbar.

Wenn man wirklich alles richtig machen möchte, dann macht man ganz sicher etwas falsch. Wer hat diese alltägliche Erfahrung noch nicht gemacht? Die gängigste Erklärung dafür ist, dass man sich eben zu sehr verkrampft und daher die Wahrnehmung dafür, was gerade vernünftig wäre, blockiert ist. So oder so ähnlich ist das auch im Hinblick auf die Bundespräsidenten-Stichwahl und darüber hinaus. Eine Republik wandelt da an der Grenze zur Paranoia. Schuld daran ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Die Höchstrichter haben die erste Stichwahl mit der Begründung aufgehoben, dass zwar keine Manipulationen festgestellt worden seien, ebensolche aber möglich gewesen wären. Zum Beispiel, weil Stimmenauszählungen ohne die dazu vorgesehenen Beisitzer erfolgten. Die Richter sind damit ihrer Linie treu geblieben; in puncto Wahlvorschriften gilt für sie nicht die praktische Vernunft, sondern die wortwörtliche Vorschrift.

In einer Aussendung des VfGH zur Aufhebung einer Bezirksvertretungswahl in Wien, die ebenfalls vor dem Sommer erfolgte, kommt dies unmissverständlich zum Ausdruck. Darin hießt es: „Generell gilt: Die gesetzlichen Regelungen für eine Wahl müssen strikt ausgelegt werden. Dies dient dem Ziel, die Stimmabgabe zweifelsfrei zu dokumentieren, verbundene Unklarheiten möglichst beseitigen zu können, eine nachvollziehbare Zuordnung der Stimmen zu den einzelnen Wahlparteien zu erreichen und die Überprüfbarkeit des Wahlverfahrens, insbesondere anlässlich einer Wahlanfechtung, sicherzustellen.“

Das Ergebnis sieht man dieser Tage: Schon bei den Vorbereitungen auf die Bundespräsidenten-Stichwahl am 2. Oktober zeigt sich, dass Urnengänge unter diesen Umständen de facto undurchführbar werden. Bei rund 1000 Wahlkarten sind nach Informationen des Innenministeriums „Produktionsfehler“ festgestellt worden. Zum Teil lassen sich Kuverts nicht mehr ordentlich zukleben – mit der Folge, dass bei diesen das Wahlgeheimnis nicht mehr garantiert werden kann.

Das Problem sollte nicht geringgeschätzt werden. Auf der anderen Seite aber sollte man auch sehen, dass es sich um weniger als ein Promille der ausgestellten Wahlkarten handelt; bei der ersten Stichwahl hatte es summa summarum 900.000 gegeben.

Immerhin beeilt sich das Innenministerium mitzuteilen, dass man den Wahltermin nicht verschieben müsse. Was im Grunde genommen schon der Auftakt zu einem Countdown ist.

Immerhin beeilt sich das Innenministerium mitzuteilen, dass man den Wahltermin nicht verschieben müsse. Was im Grunde genommen schon der Auftakt zu einem Countdown ist: Was muss noch passieren, damit sich das ändert? Wann ist das Maß voll? Zu befürchten ist jedenfalls, dass weitere „Missstände“ auftauchen werden. Und zwar zwangsläufig: Bei über 10.000 Wahllokalen und –behörden österreichweit muss es den einen oder anderen Zwischenfall geben. Einmal werden gleich mehrere Beisitzer ohne Ersatz ausfallen, ein anderes Mal wird es in einem Lokal aufgrund eines Stromausfalls zappenduster und so weiter und so fort. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Und solche Dinge will natürlich niemand, aber sie müssen passieren können, damit eine solche Großveranstaltung durchführbar bleibt.

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