Land NÖ: Bankenaufsicht aus der Verantwortung entlassen

BERICHT. Begutachtungsentwurf des Finanzministeriums für ein Abwicklungsgesetz sei verfassungswidrig.

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BERICHT. Begutachtungsentwurf des Finanzministeriums für ein Abwicklungsgesetz sei verfassungswidrig.

Brisante Post für das Finanzministerium aus St. Pölten: Das Land Niederösterreich geht davon aus, dass der Begutachtungsentwurf für eine Novelle des Bankenabwicklungsgesetzes verfassungswidrig ist. Ausgerechnet die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Nationalbank (OeNB), denen im Zusammenhang mit der Causa Hypo Alpe Adria ohnehin schon Säumnisse vorgehalten werden, sollen demnach zu sehr aus der Verantwortung gezogen werden.

Das Finanzministerium unter Führung von Hans Jörg Schelling (ÖVP) sieht vor, dass unter anderem § 3 Abs. 9 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes geändert wird. „Von Organen und Bediensteten der FMA, einschließlich der Bediensteten der Abwicklungsbehörde, und von Organen und Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank“ soll demnach nur dann Rückersatz begehrt werden können, wenn sie eine Rechtsverletzung „vorsätzlich“ verübt haben – und dabei nicht im Auftrag der „Einheitlichen (nationalen) Abwicklungsbehörde“, sondern aufgrund einschlägiger EU-Verordnungen vorgegangen sind.

Laut niederösterreichischer Landesregierung widerspricht das nicht nur dem Amtshaftungsgesetz, sondern auch der Bundesverfassung (Artikel 23 Abs. 2). FMA und OeNB müssten demnach nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, die unter Vorsatz, sondern auch aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ zustande gekommen sind.

> Zum Begutachtungsentwurf und den Stellungnahmen 

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