Kein „Gold Plating“, weniger Konsumentenschutz

BERICHT. Seniorenvertreter orten Verschlechterungen für Kleinanleger und Bankkunden.

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BERICHT. Seniorenvertreter orten Verschlechterungen für Kleinanleger und Bankkunden.

Mit der Übererfüllung von unionsrechtlichen Mindestvorgaben, genannt „Gold Plating“, soll es vorbei sein. Dafür soll ein Sammelgesetz sorgen, dass die Bundesregierung zur Begutachtung aufgelegt hat. Kritik kommt nun von Seniorenvertretern: Sie sorgen sich um den Konsumentenschutz.

Der Seniorenrat nennt in einer Stellungnahme zwei Beispiele: Banken sollen ihre Preise in Zukunft nicht mehr in den Filialen aushängen müssen. Stattdessen reicht eine Veröffentlichung auf der jeweiligen Website. „Dies ist aus der Sicht der Pensionistinnen und Pensionisten abzulehnen“, teilen die Vertreter der älteren Generation mit: „Pensionisten und Pensionistinnen nutzen das Internet deutlich weniger als jüngere Personen. Für sie wäre das Wegfallen der Preisauszeichnung ein Nachteil.“

Beispiel zwei: Die Finanzmarktaufsichht ist heute verpflichtet, Kleinanleger über Strafen und Aufsichtsmaßnahmen zu informieren. „Diese Verpflichtung soll nun in eine Kannbestimmung umgewandelt werden“, so der Seniorenrat: „Dies ist abzulehnen, stellt es doch eine Verschlechterung der Position der Konsumentinnen und Konsumenten dar.“

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