ANALYSE. Eine weitere gestaffelte Pensionsanpassung kann man machen. Es wäre jedoch an der Zeit, wenn schon, denn schon Konsquenzen zu ziehen.
„Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner eines jeden Jahres sind alle Pensionen … mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen“, heißt es im Sozialversicherungsgesetz. Der Anpassungsfaktor habe wiederum der Entwicklung der Verbraucherpreise zu entsprechen. Anders ausgedrückt: Es muss zu einem Inflationsausgleich zu kommen. Und zwar – auch im Sinne eines Leistungs- und eines Versicherungsprinzips – eben für alle.
Die Regel ist das jedoch nicht. Durch entsprechende Gesetzesbeschlüsse gedeckt wird immer wieder davon abgewichen. Heuer sind zum Beispiel nur Pensionen bis 2500 Euro „voll“ angepasst worden, bei allen höheren war das nicht der Fall, kam es real zu einer Kürzung.
2027 und 2028 soll es ähnlich werden. Das ist ein vorläufiges Ergebnis der Budgetverhandlungen. „Der Standard“ findet das okay: „Sorry, Pensionisten – aber ihr werdet zu Recht zur Kasse gebeten“, heißt es in einem Leitartikel der Zeitung. Tatschlich könnte man es argumentieren.
Wenn es sich nicht um die Fortsetzung einer Systemwidrigkeit handeln würde sowie das Ergebnis eines politischen Versagens; bzw. wenn auch die Konsequenzen daraus gezogen werden würden.
Die Regierung will jetzt einerseits sogar die Höchstbeitragsgrundlage um 200 Euro erhöhen, um mehr Geld hereinzubekommen. Höhe Pensionen anpassen will sie andererseits aber eben nicht. Im Gegenteil.
Klar: Pensionen sind sehr teuer, und zumal Beitragseinnahmen nicht ausreichen, müssen mit steigender Tendenz auch Steuermittel in bedeutender Höhe aufgewendet werden. Das ist aber nicht die Schuld der Pensionisten. Sie können daher auch nicht zu Recht zur Kasse gebeten werden: Schuld daran ist jahrzehntelanger Reformstau.
Die SPÖ will nichts von einer Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters wissen, ÖVP und FPÖ lehnen umgekehrt neue oder höhere Steuern ab. Also bleibt (eher) nur die Möglichkeit, bei den Pensionen selbst zu sparen.
Nicht, dass gestaffelte Pensionsanpassungen nicht zumutbar und in gewisser Weise auch sozial gerecht wären. Sie sind aber eben das Ergebnis eines politischen Versagens und obendrein systemwidrig. Und gerade weil es über die Jahre immer wieder dazu kommt, wäre es an der Zeit, sich mit der Konsequenz zu befassen.
Was hindert einen noch, die Pensionsversicherung abzuschaffen und zu einer rein steuerfinanzierten Volkspension überzugehen? Es mag nicht nichts sein: Mit der Pensionsversicherung ist Selbstverwaltung verbunden, mit einer Volkspension unmittelbarere politische Kontrolle. Bei der Versicherung gibt es noch immer gewisse Ansprüche, die mit den eingezahlten Beiträgen zusammenhängen, bei einer Volkspension ist das nicht der Fall. Bloß: Diese Argumente zählen immer weniger.