Pensionsproblem

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ANALYSE. Es geht nicht so sehr um die Finanzierbarkeit, sondern um die Verweigerung einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Herausforderungen.

Darf man das? Besser: Ist er vernünftig, die Entwicklung des Pensionsaufwandes den Steuereinnahmen des Bundes gegenüberzustellen? Es erscheint nicht nur vertretbar, sondern wichtig: Bei den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen begründen Länder und Gemeinden ihre Forderung nach einem größeren Ertragsanteil damit, dass sie unter anderem in den Bereichen Gesundheit und Pflege mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert seien. Selbiges könnte der Bund mit Verweis auf die Pensionen tun: 2021 belief sich der Beitrag, den er für die Pensionsversicherung leistet, auf gut ein Fünftel der Steuereinnahmen, die ihm nach dem Finanzausgleich blieben. 2026 wird es sich laut Strategiebericht zum jüngsten Bundesfinanzrahmen um etwa ein Viertel handeln. Dazu kommen noch die Mittel, die für die Pensionen der Beamtinnen und Beamten nötig sind; sie machen in drei Jahren voraussichtlich beinahe ein weiteres Fünftel aus. Summa summarum wird es sich dann um knapp 43 Prozent handeln.

Die Gründe für diese Entwicklungen sind zahlreich: Der Pensionsaufwand wächst aufgrund der demographischen Entwicklung und vor allem aufgrund der Pensionsanpassungen, die infolge der Teuerung höher ausfallen. Auf der anderen Seite steigen die Steuereinnahmen aufgrund der Abschaffung der kalten Progression weniger stark als in der Vergangenheit.

Das Problem ist nicht so sehr, dass Pensionen unter diesen Umständen eines Tages unfinanzierbar werden könnten. Es geht eher darum, dass es keine offene Auseinandersetzung mit den relevanten Fragestellungen gibt: Will man früher oder später den größten Teil der Steuereinnahmen allein für Pensionen aufwenden? Will man Steuern erhöhen oder neue einführen? Oder will man bei den Pensionen ansetzen und zum Beispiel das Antrittsalter deutlich anheben?

Es gibt sogar eine staatliche Kommission, die all das im Blick haben und Beiträge für die Debatte liefern sollte: die sogenannte Alterssicherungskommission. Allein: Der Vorsitz ist seit bald zwei Jahren vakant. Walter Pöltner, der letzte Amtsinhaber, teilte im September 2021 seinen Rücktritt mit. Und zwar mit der Begründung, dass er es leid sei, dass die Politik die langfristige Sicherung der Pensionen, aber auch der Pflege, nicht ernst genug nehme.

Zur Bestellung eines neuen Vorsitzenden wäre (laut Gesetz) das Einvernehmen von Sozialminister Johanna Rauch (Grüne), Bundeskanzler Karl Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nötig. Ein solches liegt nicht vor. Debatten über die Verankerung von Bargeld in der Verfassung und andere Dinge sind offenbar wichtiger. Das sagt was.

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