BERICHT. Der Fiskalrat hat eine brisante Analyse zum Budget erstellt. Wegen der Verteidigungsausgaben droht Schlimmeres.
Laut Parlamentskorrespondenz ist dem Hohen Haus gerade ein Fiskalratsbericht über die öffentlichen Finanzen 2024 bis 2029 vorgelegt worden. Demnach sei davon auszugehen, dass das gesamtstaatliche Defizit über der Masstricht-Obergrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bleiben wird. Zur Erinnerung: Die Bundesregierung im Allgemeinen und Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) im Besonderen sind der festen Überzeugung, weniger als drei Prozent zu schaffen. Dass es im vergangenen Jahr besser gelaufen ist als erwartet, wirkt wie eine Bestätigung dafür.
Allein: Der Fiskalrat sieht mittelfristig größere Probleme kommen und geht daher von mehr aus. Und zwar von viel mehr: Auf den erwähnten Bericht hat er bereits einen weiteren Folgen lassen, der öffentlich noch kaum (oder gar nicht) wahrgenommen worden ist. Titel: „Aktivierung der nationalen Ausweichklausel für Landesverteidigungsausgaben könnte zukünftigen Konsolidierungsbedarf erhöhen.“
Die nationale Ausweichklausel erlaubt es EU-Staaten im Rahmen des Stablitätspaktes grundsätzlich, die Verteidigungsausgaben bis 2028 um bis zu eineinhalb Prozentpunkte des BIP zu erhöhen gegenüber dem Basisjahr 2021. Bloß: Beim Defizitverfahren gegen Österreich werden die höheren Ausgaben sehr wohl berücksichtig, wie dem Fiskalratsbericht zu entnehmen ist.
Finanzminister Marterbauer hat die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben, kurz NEC, am 11. Dezember beantragt. Am 21. Jänner hat die Europäische Kommission empfohlen, eine Genehmigung zu erteilen. Am 17. Februar wird das der ECOFIN-Rat voraussichtlich tun.
Folgen einer solchen Aktivierung laut Fiskalrat bis zum Jahr 2028: Eine Unterschreitung der 3-Prozent-Defizit-Grenze und eine Rückführung der Staatsschuldenquote werde „noch unwahrscheinlicher, da nun Anreize für zusätzliche Verteidigungsausgaben bestehen“ (zu denen es, kleiner Einschub, im Sinne des Bundesheer-Aufbauplans „2032 plus“ zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit aber längst eine politische Willensbekundung seitens der Regierungsparteien gibt).
Zweitens: Beim Defizitverfahren gegen Österreich würden die höheren Verteidigungsausgaben nicht herausgerechnet werden. „Damit führt eine Aktivierung der NEC zu keiner Änderung bzw. Lockerung dieser Vorgabe im Rahmen des Defizitverfahrens“, so der Fiskalrat.
Drittens: Es sei vielmehr sogar von einer Verlängerung des Defizitverfahrens gegen Österreichs auszugehen. Kein Wunder: Würde man die Möglichkeiten im Rahmen der Ausweichklausel voll ausschöpfen, landet man laut Fiskalrat im Jahr 2028 bei einem Defizit von 5,2 Prozent. Viertens: Das alles würde am Bund allein hängenbleiben. Ihm werden Verteidigungsausgaben zugerechnet, nicht Ländern oder Gemeinden. Gemäß „innerösterreichischem“ Stabilitätspaket müsste also er gegensteuern.
Für die Zeit ab 2029 erwartet der Fiskalrat noch mehr. Zum Beispiel – mit anderen Worten – Verteilungskonflikte. Mittel- bis langfristig komme es jedenfalls zu einer „Verdrängung anderer Ausgabenkategorien“, weil Verteidigungsausgaben gegenfinanziert werden müssten.