BERICHT. Weder vom Verfassungsdienst der Regierung noch vom Umweltministerium liegt eine Stellungnahme vor. Angesichts der massiven Kritik ist das bemerkenswert.
Wie auch immer man zum Standortentwicklungsgesetz steht bzw. zur Verfahrensbeschleunigung, die damit einhergehen soll: Rechtlich sauber sollte es in jedem Fall sein. Und zwar ganz besonders auch im Sinne der Projektbetreiber.
Was das betrifft, herrscht jedoch eine gewisse Unsicherheit vor: Nicht nur einschlägige NGO’s stoßen sich erwartungsgemäß daran, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen abgekürzt werden sollen; ja, dass sie nach einer gewissen Zeit automatisch im Sinne des Projektbetreibers abgebrochen werden sollen. Zum Begutachtungsentwurf sind auch von ganz anderen Einrichtungen kritische Stellungnahmen zusammengekommen. Die (ÖVP-geführte) Vorarlberger Landesregierung ortet „verfassungs- und unionsrechtliche Unvereinbarkeiten“. Ähnlich die Rechtsanwaltskammer. Oder der Dachverband der Verwaltungsrichter.
Umso bemerkenswerter ist, von wem nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens am 17. August zum gegenwärtigen Zeitpunkt (20. August) keine Stellungnahme vorliegt: Vom Umweltministerium, das ja nicht nur aus einer politischen Führung (Ministerin Elisabeth Köstinger, ÖVP) besteht, sondern auch nachgeordneten Dienststellen, wie dem Umweltbundesamt. Und vom Verfassungsdienst der Regierung, der im Justizministerin angesiedelt ist.
Was geplant ist, wird unbeirrt durchgezogen. Die Verwaltung hat zu spuren.
Gerade der Verfassungsdienst hätte bei so massiven Vorbehalten, wie sie etwa die Vorarlberger Landesregierung äußert, geradezu die Pflicht, Stellung zu beziehen: Er könnte zumindest ausführen, warum und allenfalls wie das Vorhaben europa- und verfassungskonform sei bzw. wäre. Dass er gar nichts zu sagen hat, ist jedenfalls eigenartig.
Und im Übrigen brisant: Nachdem in der Vergangenheit bereits kritische Stellungnahmen von Regierungsstellen zurückgezogen worden sind, ist es dazu angetan, den Verdacht zu nähren, dass „Message Control“ um jeden Preis angesagt sei: Was geplant ist, wird unbeirrt durchgezogen. Die Verwaltung hat zu spuren. Dabei wäre es vor allem auch ihre Aufgabe, an einer ordentlichen Gesetzgebung mitzuwirken – auch, um eine Aufhebung durch ein Höchstgericht letzten Endes so gut es geht zu verhindern.
> Am 21. August folgte eine Stellungnahme des Völkerrechtsbüros, in der rechtliche Vorbehalte angemeldet werden > Mehr dazu
>> dieSubstanz.at zur Politik bekommen Sie auch per Mail. Regelmäßig. Gratis >> Zum Newsletter