Asyl auf Zeit blockiert Integration

ANALYSE. Die Bundesregierung provoziert mit der geplanten Rechtsänderung unnötige Probleme. 

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ANALYSE. Die Bundesregierung provoziert mit der geplanten Rechtsänderung unnötige Probleme.

Die ÖVP ist dabei, sich durchzusetzen: Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hat einen Begutachtungsentwurf für „Asyl auf Zeit“ und eine Einschränkung des Familiennachzugs vorgelegt, den der Koalitionspartner SPÖ nicht ablehnt, sondern immerhin prüfen will; was erfahrungsgemäß schon einmal einer Zustimmung nahe kommt. Die Pläne mögen sich mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der gängigen Rechtsprechung decken; politisch sind sie jedoch verhängnisvoll.

„Denn die Aussicht darauf, dass ein dauernder Aufenthalt in Österreich ungewiss ist, wird etwa einen Syrer nicht weiter dazu motivieren, ordentlich Deutsch zu lernen.“

Problem 1: Nach drei Jahren soll geprüft werden, ob noch Asylgründe vorliegen. Abhängig gemacht werden soll eine Aberkennung oder Verlängerung des Status von den Entwicklungen in den Herkunftsstaaten bzw. einer entsprechenden Bewertung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Und zwar ausschließlich. Womit die große Schwäche dieser Vorgangsweise deutlich wird: Asyl kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob sich jemand gut oder schlecht integriert hat, ob er eine Ausbildung genießt und auf dem besten Weg zu einer Fachkraft ist, die dringend benötigt wird. Also wird in Zukunft jemand, der das ist, in seine Heimat zurückgeschickt werden müssen, wenn dort z.B. wieder friedliche Zustände herrschen. In der Praxis wird es allerdings wohl nur wenige solche Fälle geben. Denn die Aussicht darauf, dass ein dauernder Aufenthalt in Österreich ungewiss ist, wird etwa einen Syrer nicht weiter dazu motivieren, ordentlich Deutsch zu lernen, Geld zu verdienen, ein Haus zu bauen und vieles weitere mehr. Womit automatisch ein Integrationsproblem entsteht.

„Wenn z.B. einem Iraker aufgrund unzumutbarer Zustände in einer Heimat Asyl zugebilligt wird, dann kann das seinen Angehörigen nicht verwehrt werden.“

Problem 2: Die Einschränkung des Familiennachzugs mag rechtlich gedeckt sein: In den Erläuterungen des Begutachtungsentwurfes heißt es, das Unionsrecht lasse es zu, Familiennachzug, der mehr als drei Monate nach Zuerkennung des Asylstatuts beantragt wird, davon abhängig zu machen, ob „ausreichende Existenzmittel, ein ortsüblicher Wohnraum und eine Krankenversicherung vorliegen“. Doch abgesehen davon, dass „Asyl auf Zeit“ aus den erwähnten Gründen nicht dazu getan ist, diese Voraussetzungen zu erfüllen, bleibt ein grundsätzlicher Widerspruch: Wenn z.B. einem Mann aus dem Irak aufgrund unzumutbarer Zustände in einer Heimat Asyl zugebilligt wird, dann kann das seinen Angehörigen nicht verwehrt werden; für sie müsste das ebenfalls zutreffen.

Die Bundesregierung sieht sich aufgrund der Flüchtlingsstrome dennoch genötigt, diese Änderungen durchzuführen. Dabei hätte sie andere Möglichkeiten, die Situation zu entspannen: Zuletzt sind etwa drei Viertel der Asylanträge in Österreich von Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder dem Irak gekommen. Das heißt, dass bei einem Viertel die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass ein Asylanspruch vorliegt; zügige Verfahren und konsequente Zurückweisungen, die gegebenenfalls gerechtfertigt sind, würden also schon sehr viel bringen.

> Zum Begutachtungsentwurf des Innenministeriums

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