Causa Mader zeigt Regelungslücke bei Pensionen

BERICHT. Sozialminister Hundstorfer sieht in Wohnrecht kein „Nebenprivileg“. Im konkreten Fall ist das aber nicht ganz so einfach.

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BERICHT. Sozialminister Hundstorfer sieht in Wohnrecht kein „Nebenprivileg“. Im konkreten Fall ist das aber nicht ganz so einfach.

Der Tiroler Journalist Markus Wilhelm hat aufgedeckt, dass Ex-Landeshauptmann-Stellvertreter Helmut Mader ein Gratis-Wohnrecht in einer 188-m2-Wohnung eines Studentenheims genießt. Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Peter Wurm sieht in einer parlamentarischen Anfrage ein „Nebenprivileg“ zu einer Politikerpension. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) widerspricht in seiner Beantwortung. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht: Es gibt zumindest eine Regelungslücke.

Das Wohnrecht wird laut Hundstorfer „nicht von der die Politikerpension auszahlenden öffentlichen Stelle (dem Land), sondern von einem anderen Rechtsträger (einem Verein) eingeräumt“. Formal ist das korrekt. Hundstorfer sieht denn auch „keinen Bezug zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz“. Allerdings ist der Verein Technikerhaus in den vergangenen Jahren vom Land Tirol gefördert worden. Eine Rechnungshofprüfung dazu läuft. Die „Liste Fritz“ berichtete schon einmal von 767.000 Euro, die allein von 2002 bis 2011 geflossen seien. Sprich: Das Land hat offenbar einen Verein unterstützt, der einem ehemaligen Politiker ein Gratis-Wohnrecht gewährt.

Obwohl er keinen Zusammenhang mit Politikerpensionen erkennt, räumt Hundstorfer ein, dass das Land Tirol bei der Berechnung dieser auch Leistungen „Dritter“, also auch eines Vereines berücksichtigen könnte. Das sei jedoch Landessache. In seine bzw. die Bundes-Zuständigkeit falle das nicht.

> Zur Anfragebeantwortung des Sozialministers

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