Anhaltende Vertuschung

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BERICHT. Zwei Jahre nach der Nationalratswahl 2019 ist es notwendig, an die Ankündigung zu erinnern, „vollständige Transparenz“ bei der Parteienfinanzierung herzustellen. Bisher ist nichts geschehen.

Versprochen, gebrochen: Vor zwei Jahren fand die Nationalratswahl statt, auf der nicht nur die heutigen Mehrheitsverhältnisse, sondern indirekt auch kontrollierende Oppositions- und bestimmende Regierungsparteien basieren. Wenige Tagen vor dem Urnengang haben alle (!) Spitzenkandidaten auf die Frage, ob die kalte Progression gestrichen werden solle, in einer ORF-Diskussionsrunde mit einem Täfelchen geantwortet, das ein unmissverständliches „Ja“ symbolisierte. Das Ergebnis ist bekannt: Nicht einmal die Prüfung einer solchen Maßnahme, die ÖVP und Grüne im Regierungsprogramm ohnehin nur noch vereinbarten, ist bisher zustande gekommen.

Auf sich warten lässt auch Transparenz, zu der im Regierungsprogramm wirklich Großes steht: „Transparenz ist ein entscheidender Faktor eines demokratischen Gemeinwesens. Daher werden wir das Wahlrecht zeitgemäß modernisieren und vollständige Transparenz der Parteien und vor allem im Bereich der Parteienfinanzierung herstellen. Damit wollen wir das Vertrauen in die Politik stärken und das politische Engagement fördern. Beides bildet die Grundlage der funktionierenden Demokratie unserer Republik.“ Darüber hinaus ist dies angekündigt: „Abschaffung des Amtsgeheimnisses bzw. der Amtsverschwiegenheit.“

Heute muss man davon ausgehen, dass all das nicht ernst gemeint war. Bei der Parteienfinanzierung ist gar nichts weitergegangen, beim Amtsgeheimnis hat es lediglich einen Entwurf gegeben, der Schlimmeres befürchten lässt; nämlich eine „Informationsfreiheit“ mit so weitreichenden Beschränkungen, dass letzten Endes alles beim Alten bleibt. Die zuständige Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) lässt sich aber ohnehin Zeit; und zwar aus Rücksicht auf Gemeinden, die besorgt sind, dass Bürgerinnen und Bürger zu viel wissen können wollten.

Doch zurück zur Parteienfinanzierung. Hier geht es allein um die ÖVP. Vor der Nationalratswahl 2017 haben Sebastian Kurz und die damalige Generalsekretärin Elisabeth Köstinger betont, die Wahlkampfkosten-Begrenzung einhalten zu wollen. Hinterher hat sich herausgestellt, dass die neue Volkspartei mit knapp 13 Millionen Euro fast doppelt so viel ausgegeben hat wie erlaubt.

Böse, aber treffende Zungen behaupten, das sei eine Art Doping gewesen: Türkise haben sich mit einem unerlaubt großen Mittelaufwand viel größere Kampagnen geleistet als ihre Mitbewerber, die sich eher an die Begrenzung gehalten haben. Allein: In Österreich ist das quasi als lässliche Sünde durchgegangen, hat es keine spürbaren Konsequenzen gegeben. Bei Doping im Sport ist man längst strenger.

2019 hat die ÖVP bewusst geplant, die Kosten für den Wahlkampf zu überschreiten. Dieser Vorwurf der Wiener Stadtzeitung „Falter“ ist laut Oberlandesgericht Wien zulässig. Pikant: Dagegen geklagt hatte die Partei. Genaueres weiß man zu den Finanzen allerdings noch immer nicht: Nicht nur für SPÖ und FPÖ, sondern auch für die ÖVP ist nach wie vor kein Rechenschaftsbericht für das fast schon vergessene Wahljahr veröffentlicht. Vom Rechnungshof, der das abwickelt, heißt es wie berichtet, dass sie den Bericht verspätet abgeliefert habe und das Kontrollverfahren in ihrem Fall „etwas umfangreich“ sei.

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