Wo Vorzugsstimmen wirklich zählen

EXKURS. In Südtirol überlassen die Parteien allein den Wählern die Mandatszuweisung. 

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EXKURS. In Südtirol überlassen die Parteien allein den Wählern die Mandatszuweisung.

In Österreich ist das Persönlichkeitswahlrecht (wie gesagt) unterentwickelt: De facto bestimmen Parteien über die Kandidatenreihung auf ihren Listen. Wähler können eher nur theoretisch Einfluss darauf nehmen; Umreihungen kommen so gut wie nie vor. Zu viele Vorzugsstimmen sind dazu nötig.

Wer das Persönlichkeitswahlrecht wirklich stärken möchte, ist gut beraten, einen Blick über die Berge nach Südtirol zu werfen. Auch dort nominieren Parteien die Kandidatinnen und Kandidaten. Über die Reihung und damit die Mandatszuweisung entscheiden aber allein die Wähler durch Vorzugsstimmen.

Die SVP kam auf 131.255 Parteistimmen. Viel mehr noch erreichten ihre Kandidaten aber Vorzugsstimmen.

Die Möglichkeit dazu nützen sie denn auch. Und wie: Die Südtiroler Volkspartei (SVP) beispielsweise kam bei der Landtagwahl 2013 auf 131.255 Parteistimmen. Viel mehr noch erreichten ihre Kandidaten aber Vorzugsstimmen: Allein der nunmehrige Landeshauptmann Arno Kompatscher kam auf 81.117, gefolgt von Arnold Schuler (31.328) und Richard Theiner (26.655); schon die drei zusammen kamen also auf über 130.000 Vorzugsstimmen (siehe Screenshot bzw. offizieller Bericht zur Südtiroler Landtagswahl 2013).

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