Transparenz? Der große Bluff!

ANALYSE. Auch wenn von einer Abschaffung des Amtsgeheimnisses die Rede sein mag. Geplant ist sie nicht. Im Gegenteil. Und das ist bezeichnend. 

-

ANALYSE. Auch wenn von einer Abschaffung des Amtsgeheimnisses die Rede sein mag. Geplant ist sie nicht. Im Gegenteil. Und das ist bezeichnend.

„Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis“ klingt gut. Presseverbände wie die Concordia oder die Vereinigung der Parlamentsredakteure protestieren jedoch. Aus gutem Grund: Die Gefahr ist groß, dass aus dem Amtsgeheimnis mit Ausnahmen eine Informationsfreiheit mit so großen Einschränkungen wird, dass sich im Endeffekt gar nichts ändert.

Im Zentrum der Sorge steht § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes, in dem die Einschränkungen aufgelistet sind: Nicht veröffentlicht werden sollen Unterlagen, wenn dies erforderlich erscheint „aus zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen, im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit, der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung, im wirtschaftlichen oder finanziellen Interesse der Organe, Gebietskörperschaften oder gesetzlichen beruflichen Vertretungen oder im überwiegenden berechtigten Interesse“.

Wenn es ein Ministerium oder eine Behörde darauf anlegt, wird sie also immer eine Begründung dafür finden, Informationen nicht zur Verfügung zu stellen. Zumal sie es so gewohnt ist. Stichwort Amtsgeheimnis. Das hat jahrzehnte-, ja jahrhundertelange Tradition.

Genau das ist der zweite große Haken an der Geschichte: Wer sorgt dafür, dass ein Geist der Offenheit und Transparenz in die Amtsstuben kommt?

Genau das ist der zweite große Haken an der Geschichte: Wer sorgt dafür, dass ein Geist der Offenheit und Transparenz in die Amtsstuben kommt? Geht es nach den vorliegenden Regierungsplänen, dann wird es niemand tun. Sicher, im Laufe der Zeit könnte sich eine entsprechende Judikatur herausbilden, aber das kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Oder doch?

Wollte man das Amtsgeheimnis wirklich abschaffen und eine Informationsfreiheit einführen, müsste man also eine Stelle schaffen, die etwa Journalisten, denen Auskünfte vorenthalten werden, anrufen können und die dann unverzüglich entscheidet. Diese Stelle wäre dann so etwas wie die Hüterin der Informationsfreiheit.

Auch bei der Parteienfinanzierung etwa ist Transparenz zugesagt, über entscheidende Stracken jedoch nicht eingeführt worden.

Viele weitere Entwicklungen müssen jedoch den Verdacht aufkommen lassen, dass all das nicht beabsichtigt ist: Auch bei der Parteienfinanzierung etwa ist Transparenz zugesagt, über entscheidende Stracken jedoch nicht eingeführt worden. Nach wie vor bleibt ein Gutteil der Gelder geheim; von Mitgliedsbeiträgen über die Klubsteuer bis hin zu Zuwendungen, die über Sozialpartner an die dortigen Fraktionen laufen. Was im Grunde genommen das gesamte Paket ad absurdum führt.

Könnte Sie auch interessieren

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner