BERICHT. Die OSZE sieht Handlungsbedarf. Nichts deutet jedoch darauf hin, dass Österreich reagiert. Jedenfalls nicht vor der EU-Wahl.
Aus dem OSZE-Endbericht zur Nationalratswahl 2017 hat der Abgeordnete Alfred Noll (Jetzt) ein paar kritische Punkte herausgegriffen. Sie unterstreichen, dass die Bestimmungen zur Wahlkampffinanzierung mangelhaft sind. Wie die Anfragebeantwortung von Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) an Noll zeigt, ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass Österreich darauf reagiert.
Zwei Beispiele aus dem OECD-Bericht, die Noll in seiner Anfrage angeführt hat: In Österreich gibt es zwar eine Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro. Abgesehen davon, dass sie bisweilen ziemlich ungeniert überschritten wird, kann sie auch ziemlich einfach umgangen werden. Und zwar indem Dritte einspannt werden. Sie sind nicht zur Offenlegung verpflichtet.
Im Übrigen sind Spenden ab 50.000 Euro zwar unverzüglich dem Rechnungshof zu melden und werden von diesem auch auf seiner Internetseite veröffentlicht: „Allerdings ist die Form der Berichtslegung nicht gesetzlich geregelt und der Rechnungshof ist auch nicht zur Vorgabe eines verpflichtenden Formats ermächtigt. Das Fehlen detaillierter und umfassender Rechenschaftsberichte verhindert eine Beurteilung der Einhaltung des PartG (Parteiengesetzes; Anm.) durch die Parteien. Da keine zeitnahen Berichte über Wahlkampfspenden und -ausgaben verfügbar sind, ist es den Wählerinnen und Wählern auch nicht möglich, diesbezügliche Überlegungen in ihre Wahlentscheidung einfließen zu lassen.“ Genau das aber wäre Sinn und Zweck dieser Offenlegungen. Diese Offenlegungen sind nicht Selbstzweck, sie sollten vielmehr zeigen, wer allenfalls von wem abhängig sein könnte.
Überlegungen zu Kontrollbefugnissen bzw. Sanktionsmöglichkeiten sind mit besonderem Augenmaß zu diskutierten. (Gernot Blümel)
Kanzleramtsminister Blümel berichtet von einem Gedankenaustauch im September 2018, bei dem Politiker und Experten im Parlament auch diese Kritikpunkte erörtert haben. Zu erwarten ist in absehbarer Zeit jedoch nichts. Schon gar nicht im Hinblick auf die EU-Wahl am 26. Mai. Blümel schreibt jedenfalls weiter: „Gerade im Hinblick auf die im Bericht geäußerten Empfehlungen ist es im Sinne der Findung eines größtmöglichen gesellschaftlichen Konsenses anzustreben, in der bewährten Manier die Parlamentsklubs mit der Thematik zu befassen. Dabei soll diskutiert werden, in welchen Bereichen auf Grund sachlich begründeter Empfehlungen Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang wird den in der Anfrage angesprochenen Fragen der Transparenz eine besondere Bedeutung zukommen. Überlegungen zu Kontrollbefugnissen bzw. Sanktionsmöglichkeiten sind insbesondere im Lichte der verfassungsrechtlichen Prämissen des § 1 Parteiengesetz (PartG) mit besonderem Augenmaß unter Einbindung von Expertinnen und Experten zu diskutieren. Das Bundeskanzleramt wird den Diskussionsprozess selbstverständlich durch Bereitstellung seiner Fachexpertise unterstützen.“
In § 1 Parteiengesetz heißt es unter anderem, dass politische Parteien wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung seien. Ihre Tätigkeit dürfe „keiner Beschränkung durch besondere Rechtsvorschriften unterworfen werden.“ Außerdem sind die grundsätzlichen Aufgaben des Rechnungshofes angeführt.
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