Schon Durchschnittsverdienern bleibt die Kalte Progression

ANALYSE. … mit über 30.000 Euro brutto im Jahr fallen auch sie in eine Tarifstufe, die nicht mehr automatisch angepasst werden soll. 

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ANALYSE. … mit über 30.000 Euro brutto im Jahr fallen auch sie in eine Tarifstufe, die nicht mehr automatisch angepasst werden soll.

Das fängt ja gut an. Von wegen „#bettertogether“ und so: Die SPÖ berichtet auf ihrer Website von einem Regierungsprogramm mit „klarer sozialdemokratischer Handschrift“. Die Volkspartei steht dem um nichts nach; im Gegenteil, in der „Kronenzeitung“ inseriert sie noch deutlicher: „Das neue Regierungsprogramm trägt die Handschrift der ÖVP.“ Mit der neuen Gemeinsamkeit kann es da also nicht weit her sein. Gut möglich jedoch, dass das den Leuten „draußen“ ohnehin schon egal ist.

Wichtiger ist der Inhalt. Und auch da sind die beiden Parteien nicht korrekt, schreibt die SPÖ doch wörtlich, die Kalte Progression werde „abgeschafft“. In weiterer Folge ist dann zwar noch davon die Rede, dass (nur) die „ersten beiden Progressionsstufen automatisch angepasst“ werden sollen, das versteht jedoch wohl nur eine verschwindend kleine Minderheit. Die ÖVP macht sich in ihrem Inserat erst gar nicht die Mühe, das weiter zu präzisieren; sie lässt es bei „weniger Steuern durch Abschaffung der Kalten Progression“ bewenden – das entlaste „die Steuerzahler/innen“ und damit basta.

Das Durchschnittseinkommen der Unselbstständigen betrug im Jahr 2015 laut Statistik Austria 31.182 Euro. 

Vertrauenserregend ist all das nicht. Zumal von einer Abschaffung der Kalten Progression nicht einmal bei Durchschnittsverdienern die Rede sein kann. Sofern es überhaupt einmal zur Entschärfung kommt. Zunächst muss sie beschlossen werden, in Kraft treten soll sie 2019 und erstmals greifen soll sie, sobald fünf Prozent Teuerung erreicht sind; vielleicht 2021 oder 2022 also, genau sagen kann man das nicht. Diese Vorgangsweise hat für die Regierung zwei Vorteile: Bis dahin hat sich die Entlastung aus dem vergangenen Jahr aufgrund der – erraten – Kalten Progression mehr als aufgelöst. Und um die Kosten kann sich dann die nächste Regierung kümmern.

In der Sache trägt das, was nun vorgesehen ist, eher eine sozialdemokratische Handschrift. Voll davon profitieren werden nämlich nur Bezieher sehr kleiner Einkommen. Angepasst werden sollen ja nur die Tarifstufen ab 11.000 und ab 18.000 Euro. Das heißt, dass die Stufen ab 25.000 Euro schon nicht mehr angepasst werden. Für ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen in dieser Größenordnung muss man etwas mehr als 30.000 Euro brutto im Jahr (bzw. ca. 2200 Euro im Monat) verdienen; die Sozialversicherungsbeiträge sind schließlich abzuziehen.

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Das ist nicht besonders viel: Das Durchschnittseinkommen der Unselbstständigen betrug im Jahr 2015 laut Statistik Austria 31.182 Euro. Da sind allerdings auch Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt. Vollzeitbeschäftigte allein kommen im Schnitt auf 47.670 Euro – und werden die Kalte Progression daher auch in Zukunft zu spüren bekommen; weniger stark zwar, aber von einer Abschaffung kann in ihrem Fall eben keine Rede sein.

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