Modellregionen: 3 ÖVP-geführte Länder dafür

BERICHT. In Stellungnahmen zum Begutachtungsverfahren vermissten neben Vorarlberg auch Tirol und die Steiermark gesetzliche Grundlagen für die Gemeinsame Schule. 

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BERICHT. In Stellungnahmen zum Begutachtungsverfahren vermissten neben Vorarlberg auch Tirol und die Steiermark gesetzliche Grundlagen für die Gemeinsame Schule.

Ein bisschen kommt im Tauziehen um die Bildungsreform schon ein gewisser Lagerwahlkampf zum Ausdruck. Stichwort „Modellregionen für eine Gemeinsame Schule der Zehn- bis 14-Jährigen“. Gesetzliche Grundlagen dafür waren im Begutachtungsentwurf, den Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) vorgelegt hat, nicht enthalten. Bei den Verhandlungen pochen die Grünen nun jedoch darauf, worüber sich Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) erfreut zeigt. Das Problem: Zur Beschlussfassung sind mindestens drei Parteien nötig. Und die Freiheitlichen sind gegen Modellregionen, was wiederum der Bundes-ÖVP von Sebastian Kurz ganz gut passt.

In der ÖVP ist die Frage bekanntlich umstritten. Wie sehr, das zeigt jedoch erst eine Auswertung der Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf. Vier ÖVP-geführte Landesregierungen gaben im April eine Stellungnahme ab. Neben Niederösterreich waren dies Vorarlberg, Tirol und die Steiermark. Und diese drei äußerten sich allesamt „pro Modellregion“:

  • Von Vorarlberg ist dies bekannt. In dem Schreiben des Landes kommt denn auch kein Missverständnis auf; es ist am deutlichsten: „Im Hinblick auf die angestrebte – und in Vorarlberg von allen Parteien durch Landtagsbeschluss bekräftigte – landesweite Einführung einer gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen werden die nötigen legistischen Anpassungen gefordert.“
  • Tirol tut seinen Unmut etwas verhaltender kund – und schreibt: „Zu bedauern ist, dass das Modellregionen-Paket, das Bestandteil des gegenständlichen Ministerialentwurfes hätte sein sollen, darin nicht enthalten ist.“
  • Die Steiermark begrüßt die Reform grundsätzlich, hält aber fest, dass es auch „Anmerkungen“ gebe, „die es zu berücksichtigen gilt“. Erstes Beispiel: „Die Verankerung der gemeinsamen Schule der zehn- bis vierzehnjährigen SchülerInnen ist (im Entwurf; Anm.) nicht enthalten.“

Bemerkenswert ist, dass es daneben nur von einer SPÖ-geführten Landesregierung eine vergleichbare Stellungnahme gibt. Und zwar jener von Wien: „Ausdrücklich kritisiert wird, dass der Entwurf zwar in vielen Punkten der politischen Einigung vom 17. November 2015 gerecht wird, aber keine Grundlage für die Entwicklung von Modellregionen für eine gemeinsame Schule festlegt.“

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