Missbrauchte Privatheit

-

ANALYSE. Bei Leuten wie Kurz, Blümel und Schmid sind Persönlichkeitsrechte anders zu bewerten als bei gewöhnlichen Bürgerinnen und Bürgern.

Zur Rechtfertigung diverser Chats fällt selbst Leuten wie dem ÖVP-Fraktionsvorsitzenden im Ibiza-U-Ausschuss, Andreas Hanger, immer weniger ein. Auf Persönlichkeitsrechte zu verweisen, wirkt fast schon wie ein letztes Argument. Wobei es nicht lächerlich gemacht werden sollte. Im Gegenteil: Abgesehen davon, dass es bei sehr vielen Menschen wirkungsvoll sein könnte, geht es um ein ernstes Thema: Es reicht von der Frage, wie viele „Zufallsfunde“ eine Staatsanwaltschaft verwerten darf (also Dinge, die sie sozusagen nebenbei gefunden hat, ohne danach zu suchen); bis hin zum Punkt, wie viel Privates gegenüber der Öffentlichkeit geschützt werden muss.

Eine politische Bewertung beginnt hier bei letzterem: Leute wie Hanger tun so, als wäre eine Unterhaltung zwischen einem Verfassungsrichter und einem Justizbeamten nach Dienstschluss auch dann privat, wenn es um einschlägige Sachfragen geht, bei denen zum Teil auch noch dazu Verschwiegenheitspflichten bestehen würden. Wie absurd das ist, zeigt unter anderem die Tatsache, dass „dienstliche“ Handlungen der beiden in weiterer Folge durch genau diese Unterhaltung beeinflusst werden könnten, ja wohl dürften – aufgrund neuer Informationsstände und möglicherweise auch Meinungen.

Es entspricht einer Unsitte, die Grenze zwischen amtlich und privat zunehmend willkürlich zu ziehen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat laut Auskunft einer Assistentin im U-Ausschuss beispielsweise ein „halb-privates“ E-Mail-Postfach. Im Übrigen verwende er kein Dienst-, sondern ein Parteihandy, was es ihm stets möglich macht, gewissermaßen im Privaten zu kommunizieren.

In Wirklichkeit kann ein Regierungschef natürlich so gut wie kein Privatleben haben. Er ist quasi rund um die Uhr im Dienst. Fast alles, war er tut, ist Beruf – und in seinem Fall von allgemeinem Interesse, begrenzt allenfalls durch Aspekte der staatlichen Sicherheit und dergleichen. Jedenfalls ausgenommen ist der Austausch mit persönlichen Angehörigen sowie Freundinnen und Freunden. Das ist nicht nur auch in seinem Fall schützenwert; das muss auch in seinem Fall geschützt werden.

Bei allem, was bisher an Chats öffentlich geworden ist, ist es gut und wichtig, dass es öffentlich geworden ist: Die Bürgerinnen und Bürger müssen beispielsweise wissen, dass Sebastian Kurz einem unliebsamen Kirchenvertreter ausdrücklich „Vollgas“ geben lässt. Und zwar gerade weil er sich nach außen hin sonst immer ganz anders gibt; das unterstreicht nur, dass man skeptisch sein muss bei der Rolle, die er spielt: Man muss davon ausgehen, dass das nicht authentisch ist, dass Kurz in Wirklichkeit unter anderem einen sehr persönlich-emotionalen Führungsstil pflegen kann.

Dem Pochen auf Persönlichkeitsrechte steht zudem noch so viel gegenüber, was seine Glaubwürdigkeit schwächt: Angriffe auf die Justiz im Allgemeinen und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Besonderen beispielsweise, die durchaus auch so weit reichen können, dass alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um Staatsanwälten ihre Arbeit zu erschweren. Wobei der Phantasie keine Grenzen gesetzt sind. Es überrascht eher, dass sich Finanzminister Gernot Blümel z.B. nicht darüber empört hat, dass man seinen Laptop im Rahmen einer Hausdurchsuchung nicht einfach weiter mit Frau und Kind spazieren gehen ließ; immerhin könnte das ja auch als Eingriff in eine Privatsphäre verstanden werden, in die der Datenträger wohl bewusst exportiert worden ist, um ihn staatlichem Zugriff zu entziehen.

Gerade ÖVP-Politikerinnen und Politiker haben hier ein größeres Glaubwürdigkeitsproblem: Ihre Partei verspricht Transparenz, tut jedoch wenig bis nichts dafür. Noch nicht einmal für das Wahljahr 2019 liegt ein Rechenschaftsbericht über ihre Finanzen vor. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses lässt auf sich warten, die angekündigte Informationsfreiheit ist insofern zweifelhaft, als damit letztlich nur ein noch größeres Amtsgeheimnis einhergehen könnte: Wer Angelegenheiten von öffentlichem Interesse so hartnäckig verborgen hält, hat einen schweren Stand, wenn er sich immer wieder um den Persönlichkeitsschutz besorgt gibt. Es lässt eher vermuten, dass er das Licht aus ganz bestimmten Gründen grundsätzlich scheut.

dieSubstanz.at spricht Sie an? Unterstützen Sie dieSubstanz.at >

dieSubstanz.at – als Newsletter, regelmäßig, gratis

* erforderliche Angabe


Könnte Sie auch interessieren

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner