ANALYSE. Beim Parteiengesetz ist eine ausdrückliche Warnung des Rechnungshofes in Bezug auf parteinahe Vereine ignoriert worden.
Der Seniorenbund darf hoffen. Gemeint ist nicht die ÖVP-Teilorganisation, sondern der Verein, der in der Regel genau so heißt und auch denselben Obmann hat. In Oberösterreich handelt es sich in beiden Fällen um Ex-Landeshauptmann Josef Pühringer. Hier hat es der Verein unlängst in die Schlagzeilen gebracht, weil er eine Coronahilfe in Anspruch genommen hat. Als Parteiorganisation wäre ihm dies nicht möglich gewesen.
Alles sehr kompliziert. Problem: Es schafft Intransparenz, und dabei könnte es auch nach der geplanten Änderung des Parteiengesetzes bleiben. Koalitionäre wie Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) mögen gläserne Kassen versprechen, umfassend ernst gemeint ist das jedoch nicht.
Nach Einführung des Parteiengesetzes in den 1970er Jahren sind parteinahe Vereine wie eben die des Seniorenbundes gegründet worden. So wurde verhindert, dass sie den für Parteien vorgesehenen Transparenzregelungen unterliegen.
Jetzt sollen nahestehende Organisationen (u.a. Vereine) nur dann als solche gelten, wenn ihre Unterstützung und Mitwirkung „satzungsmäßig festgelegt“ ist. Der Rechnungshof hat in seinem Vorschlag für ein Parteiengesetz ausdrücklich gefordert, derartiges zu streichen. Begründung: „Das Vorliegen einer nahestehenden Organisation soll nicht an die – willkürlich veränderbaren – Statuten, sondern an die faktische Ausprägung der Nähe der Organisation zur Partei anknüpfen. Die faktische Ausprägung soll an organisatorischen Kriterien, wie Sitz, Organe und Mitglieder (allfällige Übereinstimmung von Sitz und – weitgehende – Identität von Organen und Mitgliedern) sowie an inhaltlichen Kriterien, wie die Art und die Intensität der Unterstützung und der parteipolitischen Zusammenarbeit, gemessen werden. Die faktische Ausprägung zeigt sich beispielsweise darin, dass eine Organisation regelmäßige parteipolitische Aktivitäten für eine bestimmte Partei setzt.“ Das klingt logisch, wird jedoch ignoriert.
Es handelt sich um eine Einladung zur Umgehung des Parteiengesetzes und damit einhergehender Transparenzbestimmungen: Wenn etwa die ÖVP in ihrem Organisationsstatut die Seniorenbundvereine weiterhin nicht erwähnt und die Seniorenbundvereine in ihren Statuten nicht angeben, mit der ÖVP etwas zu tun zu haben, könnte das darauf hinauslaufen, dass das auf Basis des Gesetzes zu akzeptieren ist. Auch wenn das faktische Naheverhältnis offensichtlich ist. Pikant: In seiner jüngsten Feststellung, dass Seniorenbund-Vereine und die gleichnamige Teilorganisation der ÖVP eine Einheit bilden würden und daher zur Gänze im Rechenschaftsbericht der Partei zu berücksichtigen sind, hat sich der Rechnungshof ausschließlich auf Hinweise auf eine faktische Übereinstimmung berufen.
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