Gewerbeordnung: Senioren drängen zu „mehr Mut“

BERICHT. Auch Bundesländer lassen wissen, dass sie sich eine viel größere Entrümpelung erwarten würden. 

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BERICHT. Auch Bundesländer lassen wissen, dass sie sich eine viel größere Entrümpelung erwarten würden.

Von ungewöhnlicher Seite hagelt es Kritik an der geplanten Novelle der Gewerbeordnung, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat: Senioren- und Ländervertreter aus den Reihen von SPÖ und ÖVP orten Mutlosigkeit. Sie hätten sich viel weitreichendere Maßnahmen erwartet, wie sie in ihren Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf wissen lassen.

Der Österreichische Seniorenrat, vertreten durch die Präsidenten Karl Blecha (SPÖ) und Ingrid Korosec (ÖVP), bewertet die Stoßrichtung ja „grundsätzlich“ positiv. Was folgt, ist jedoch ein ausführliches Aber: „Bedauerlicherweise ist (…) der Entwurf in manchen Bereichen sehr zurückhaltend geblieben, hier würde man sich etwas mehr Mut des Gesetzgebers wünschen. So werden 21 Teilgewerbe zwar vollständig abgeschafft und 19 davon in freie Gewerbe umgewandelt. Das bisherige Teilgewerbe „Huf- und Klauenbeschlag“ wird aber in ein reglementiertes Gewerbe umgewandelt, sodass sich diese Zahl sogar noch auf 81 erhöht. Hier hätte man schon versuchen sollen eine Reduktion zu erreichen, zumal in vergleichbaren Wirtschaftsländern, wie z.B. Deutschland, die Zahl der reglementierten Gewerbe deutlich kleiner ist. Ebenfalls bedauerlich ist, dass es im Bereich der freien Gewerbe (ca. 400) nicht gelungen ist, ein einheitliches, freies Gewerbe zu schaffen. Eine solche Maßnahme der Entbürokratisierung wäre tatsächlich eine sehr große Entlastung für die Unternehmerinnen und Unternehmer.“

„Mit dem vorliegenden Entwurf wird leider verabsäumt, (…) wesentliche sowie wünschenswerte Reformschritte zu setzen.“  Vorarlberger Landesregierung

Dass sich die Regierungsparteien nicht zu weitreichenderen Schritten durchringen konnten, ist auf ihre Zusammensetzung zurückzuführen: In der ÖVP legten sich Wirtschaftsvertreter quer; sozialdemokratische Gewerkschafter bestärkten sie dabei. Nicht nur zur Kritik roter und schwarzer Seniorenpolitiker, sondern auch Ländervertreter: „Mit dem vorliegenden Entwurf wird leider verabsäumt, im Bereich des Berufszugangsrechts durch die Abschaffung von zahlreichen reglementierten Gewerben wesentliche sowie wünschenswerte Reformschritte zu setzen“, stellt die Vorarlberger Landesregierung beispielsweise fest.

Und aus Wien heißt es: „Eine zusätzliche Erleichterung und Vereinfachung sowohl für die Gewerbetreibenden als auch für die Behörden könnte durch eine Reduzierung der derzeit bestehenden reglementierten Gewerbe auf ein Mindestmaß erreicht werden. Es wird daher – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 27. November 2013, G 49/2013-7 – neuerlich angeregt, die Gewerbeausübung lediglich bei jenen Gewerben an einen Befähigungsnachweis zu knüpfen, bei deren unsachgemäßer Ausübung erhebliche Gefahr für Gesundheit, Leben, Vermögen oder Sicherheit von Personen besteht.“

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