Geheimnisvolle Parteifinanzen

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ZAHLEN ZUM TAG. In Bezug auf Schulden lässt Transparenz noch auf sich warten. Jetzt liegen erst alle Kreditaufnahmen und -rückzahlungen bis 2021 vor.

Wir schreiben das Jahr 2024 und erst jetzt liegen die Rechenschaftsberichte aller Parteien für das Jahr 2021 vor. Das sagt viel aus zum Thema „Transparenz“. Veröffentlicht sind die Berichte auf der Website des Rechnungshofes. Zuletzt sind noch jene von ÖVP und FPÖ dazugekommen.

Zu Schulden müssen keine Angaben gemacht werden, und sie werden daher auch nicht gemacht. Lediglich Kreditaufnahmen und -rückzahlungen müssen ausgewiesen werden. Über die Jahre seit 2013, seit dem das so ist, ergibt sich damit folgendes Gesamtbild: Die Bundes-ÖVP hat in Summe Kredite in Höhe von 38,26 Millionen Euro aufgenommen, aber nur 28,82 Millionen Euro zurückbezahlt. Bei der SPÖ war es umgekehrt, überstiegen die Rückzahlungen mit 26,24 Millionen die Aufnahmen um etwas mehr als acht Millionen Euro. Auch bei der FPÖ sind die Rückzahlungen mit 11,31 Millionen Euro größer, in ihrem Fall allerdings um rund eine Million. Grüne und Neos spielen kreditmäßig in einer ähnlichen Liga wie sie. Siehe Grafik.

Freilich: Über die Schulden ist damit noch nichts gesagt, zumal für die Jahre vor 2013 zumindest auf der Website des Rechnungshofes nicht einmal Kreditdaten vorliegen. Die SPÖ dürfte damals schon stark verschuldet gewesen sein. Trotz der verhältnismäßig hohen Rückzahlungen in der jüngeren Vergangenheit wird sie eigenen Angaben zufolge jedenfalls erst 2025 schuldenfrei sein. Bei der ÖVP hat hingegen Generalsekretär Christian Stocker vor wenigen Wochen mit der Aussage überrascht, dass die Bundespartei erstmals seit 2002 schuldenfrei sei. 2022 und 2023 dürfte sie demnach massivere Rückzahlungen getätigt haben. Rechenschaftsberichte dazu liegen aber noch nicht vor.

Mit dem Bericht für 2023 werden erstmals neue Transparenzbestimmungen wirksam. Damit wird es notwendig, alle Schulden gegenüber privaten Kredit- und Darlehensgebern auszuweisen, die einen Gesamtbetrag von 50.000 Euro übersteigen.

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