Füllhorn für Parteien

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ZAHLEN ZUM TAG. Inflationsanpassung und EU-Wahlkampfentschädigung lassen Förderungssumme auf Bundesebene auf mehr als 50 Millionen Euro steigen.

53,1 Millionen Euro sind für die reine Parteienförderung auf Bundesebene im Voranschlag für das kommende Jahr enthalten, den Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) dem Parlament vorgelegt hat. Heuer handelt es sich um 34,5 Millionen Euro.

Für die Summe im kommenden Jahr gibt es zwei Gründe: Zum einen wird es einmal mehr zu einer automatischen Inflationsanpassung kommen. Allein dadurch wird die Förderung um rund siebeneinhalb Prozent von heuer 34,5 auf dann etwas mehr als 37 Millionen Euro steigen. Zusätzlich wird es noch eine EU-Wahlkampfkosten-Rückerstattung von rund 16 Millionen Euro geben. 2019, im letzten EU-Wahljahr, belief sich die Summe auf 42,9 Millionen Euro.

Für den Nationalratswahlkampf wird es keine Rückerstattung geben. Eine solche ist 2013 abgeschafft worden. Dafür ist die Förderung verdoppelt worden; und zwar so, also würde es jährlich einen Wahlkampf geben.

Österreich zählt zu den Ländern mit der höchsten Parteienförderung weltweit. Bei Transparenz und Strafbestimmungen gehört es dennoch nicht zu den führenden Staaten. So ist eine bloße Wahlkampfkostenüberschreitung in Frankreich ein Straftatbestand und kann zu einer Haft führen.

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