Bundesrat nicht vergessen!

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BERICH. In der Länderkammer verfügen nur Türkis-Rot und -Blau über eine Mehrheit. Das könnte lästig werden.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode ist die Länderkammer des Parlaments de facto aufgewertet worden. Grund: ÖVP und FPÖ verfügen dort über keine Zweidrittelmehrheit. Auf der anderen Seite stellen die Sozialdemokraten mit 21 etwas mehr als ein Drittel der Abgeordneten (insgesamt 61). Damit können Sie Verfassungsbestimmungen wie nun eben die Schuldenbremse kippen.

Jetzt könnte der Bundesrat noch wichtiger werden. Oder lästiger: Derzeit haben nur Türkis-Rot und Türkis-Blau eine einfache Mehrheit. In beiden Fällen ist sie durch 43 bzw. 37 Abgeordnete sehr gut abgesichert. Nötig wären mindestens 31. Verschiebungen, die sich aufgrund kommender Landtagswahlen ergeben dürften, werden nichts Wesentliches daran ändern.

Türkis-Grün (oder auch Türkis-Grün-Pink) hält in der Länderkammer gerade einmal 24 Mandate. Türkis allein (für den Fall einer ÖVP-Minderheitsregierung) erreicht 22 Mandaten. Die Folgen?

Der Bundesrat kann ein Veto gegen Nationalratsbeschlüsse einlegen. Ein solches Veto hat allerdings nur eine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass sich der Nationalrat mit einem Beharrungsbeschluss quasi darüber hinwegsetzen kann. In der Praxis würde das also zu Verzögerungen führen, „schnelle Beschlüsse“ könnten schwer bis unmöglich werden.

Abgesehen davon hat der Bundesrat auch ein absolutes Vetorecht. Das heißt, dass seine Zustimmung zwingend nötig ist. Und zwar u.a. bei Verfassungsgesetzen oder Bestimmungen, durch die die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden sowie EU-Verträgen.

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