ANALYSE. Warum vor allem auch die ÖVP gefordert ist, ihren Umgang mit Korruption und Gerichtsurteilen zu korrigieren.
In Vorarlberg wollen Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler (beide ÖVP) nicht einsehen, dass die Weihnachtsfeier eines Regierungsmitglieds nicht von einer Parteiorganisation bezahlt werden darf. Sie zeigten jedenfalls größtes Unverständnis dafür, dass es da in der Sache (Stichwort Wirtschaftsbundaffäre) gerade zu Schuldsprüchen gekommen ist. Ex-Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser und zwei ehemalige Wirtschaftsbunddirektoren hatten gegen ein erstinstanzliches Urteil berufen und sind vor wenigen Tagen vor dem Oberlandesgericht Innsbruck gescheitert.
Wallner stellte sich ausdrücklich hinter Rüdisser. Dieser sei „eine äußerst integre Persönlichkeit mit hoher Leistung für die Wirtschaft“ und stehe „nicht einmal in Rufweite einer Beeinflussung“, erklärte der Landeshauptmann. Tittler kann ebenfalls keine Beeinflussung sehen: „Mir ist es schleierhaft, wie ein ÖVP-Landesrat von der ÖVP beeinflusst werden soll. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.“
Es ist ganz einfach: Unterschiedliche Funktionen, also etwa eine Amts- und eine Parteifunktion, darf eine Person bekleiden. Wesentlich ist jedoch eine Trennung. Und dafür gibt es nicht nur, vor allem aber auch bei der ÖVP ganz offensichtlich kein Gespür. Um es an einem anderen Beispiel zu verdeutlichen: Dass sie im Jänner vor einem Jahr nach dem Abgang von Karl Nehammer als Kanzler und Parteiobmann wie selbstverständlich eine Sitzung des Bundesparteivorstandes abhielt im Kanzleramt, war nicht korrekt. Das hätte sie in einem Nichtamtsgebäude, etwa in ihrer Zentrale in der Lichtenfelsgasse, machen müssen.
Das alles mag jetzt kleinlich wirken. Es ist jedoch wichtig: Bei einem solchen Zugang liegt es fast schon nahe, dass zum Beispiel ÖVP-Klubobmann August Wöginger gefunden hat, es sei normal, dass er das Interesse eines Parteifreundes, Leiter eines Finanzamtes in Oberösterreich zu werden, ans Finanzministerium weitergeleitet hat, woraufhin der Mann dann letztlich auch zum Zug gekommen ist. Es ist ihm nicht in den Sinn gekommen, dass das eine Form von Korruption sein könnte.
Und auch wenn das von einem Gericht als solches gesehen werden sollte, ist für Bundeskanzler, ÖVP-Chef Christian Stocker nicht zwingend klar, dass Wöginger als Klubobmann gehen muss: Auch das zeugt von erheblichem Unverständnis.
Hier werden Standards nach unten verschoben. Ohne Grenze: Wenn die Europäische Menschenrechtskonvention einer Abschiebung in ein Land im Weg steht, weil die betreffende Person dort gefoltert werden könnte und das dem Menschenrecht widerspricht, nicht gefoltert zu werden, geht man nicht auf dieses Problem ein, sondern fordert eine Änderung der Konvention oder ihrer Auslegung. Motto: Recht hat der Politik zu folgen; bzw. dem was man gerne hätte.
Man versucht es sich zu richten. Das sollte sich im Lichte der Trump’schen Bemühungen, die Stärke des Rechts durch das Recht des Stärkeren zu ersetzen, jedoch mehr denn je von selbst richten. Da ist mehr denn je eine politische Gegenkultur gefragt, die Recht pflegt. Und zwar überall, im Kleinen wie im Größeren.