Stiftungen: Auch der Bund hat ein Problem damit

BERICHT. Nicht nur in Niederösterreich mangelt es an Transparenz, wie der Rechnungshof erläutert.

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BERICHT. Nicht nur in Niederösterreich mangelt es an Transparenz, wie der Rechnungshof erläutert.

Die „Dr. Erwin Pröll-Privatstiftung“ ist einer breiteren Öffentlichkeit erst durch Berichte der Wiener Wochenzeitung „Falter“ bekannt geworden. Ihr sind zwar immer wieder Steuergelder zugedacht worden, aber so ist das nun einmal in Österreich: Transparenz? Fehlanzeige. Zuletzt hat auch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) keine näheren Auskünfte zu dieser Stiftung erteilt. Begründung: „Abgabenrechtliche Geheimhaltung“, wie er in einer Anfragebeantwortung gegenüber der Grünen-Abgeordneten Gabriela Moser mitteilte.

Viel besser scheint das Stiftungswesen jedoch auch auf Bundesebene nicht zu sein. Das lässt sich aus einem Rechnungshofbericht ableiten, der unmittelbar vor der Karwoche erschienen ist. Der Bund verfügt demnach über nicht weniger als 58 Fonds und Stiftungen mit einem Vermögen (Bilanzsumme) von rund sechs Milliarden Euro und Verbindlichkeiten in Höhe von 4,4 Milliarden Euro.

Ein kleines, aber bezeichnendes Beispiel ist auch die 1832 gegründete „Erzbischof Ladislaus von Pyrker und Erzherzog Albrecht Gasteiner Badestiftung“

Die Kritik der Rechnungshof-Prüfer ist umfassend: „Ein Konzept, in welchen Fällen der Bund eine Aufgabenerledigung durch Fonds bzw. Stiftungen für zweckmäßig erachtete und welchen Einfluss er auf die Aufgabenerfüllung als erwünscht ansah, war nicht erkennbar. Die Errichtung von Fonds und Stiftungen stellte sich vielfach als politische Entscheidung ohne besondere Erwägung von Kosten und Nutzen der spezifischen Rechtsform dar. (…) Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in der Rechtsform von Fonds bzw. Stiftungen war nur in spezifischen Konstellationen zweckmäßig (mehrere Geldgeber für eine Aufgabe, wenn diese auch an der Entscheidungsfindung mitwirken sollen). Anderenfalls überwogen die typischen Nachteile solcher Einrichtungen, wie der tendenzielle Mangel an Transparenz und budgetärer Flexibilität sowie die Begünstigung von Ineffizienzen.“

Bei einer Stiftung namens „Wiener Kongress“ ortete der Rechnungshof eine „schwer fassbare Zielsetzung“ und einen „unklaren Begünstigtenkreis“. Kein Wunder: Sie dient sehr allgemein der „Förderung eines nachhaltigen und wirkungsorientierten Dialogs zwischen Jugendlichen aus den Ländern Europas“, wurde 2014 gegründet, hat bis Anfang 2016 aber keine Veranstaltung durchgeführt. Bei einem „Sozial- und Weiterbildungsfonds“ ist der Bund laut Rechnungshof zwar zur Dotierung verpflichtet, aber nicht in den Leitungsorganen vertreten.

Zur Stiftung gehört ein Kurhaus in Bad Hofgastein. Dort sind jedoch kaum noch Kriegsgeschädigte anzutreffen.

Ein kleines, aber bezeichnendes Beispiel ist auch die 1832 gegründete „Erzbischof Ladislaus von Pyrker und Erzherzog Albrecht Gasteiner Badestiftung“, kurz „Pyrker Stiftung“. Bilanzsumme: 10.951.191 Euro, jährlicher Aufwand: 3.421.179 Euro. Sie hat ihren ursprünglichen Zweck, nämlich die Versorgung kurbedürftiger Kriegsbeschädigter, de facto verloren. Und das Sozialministerium hätte sich laut Rechnungshof auch um eine Auflösung bemüht, die Finanzprokuratur habe davon jedoch abgeraten. Begründung: Es liege „keiner der im Gesetz taxativ aufgezählten Auflösungsgründe“ vor.

Zur Stiftung gehört ein Kurhaus in Bad Hofgastein. Dort sind jedoch kaum noch Kriegsgeschädigte anzutreffen, sondern „überwiegend“ Versicherte der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, wie der Rechnungshof bemerkt.

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